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Gleich zwei Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz: Bundespolizei stellt 32-Jährigen,- mit Drogen

ID: 2162061

(ots) - Am Donnerstag, den 04. Juli 2019 kontrollierte
eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gegen 19.45
Uhr einen 32-jährigen, deutschen Mann. Bei der Überprüfung seiner
Personalien im Fahndungssystem der Polizei stellte sich heraus, dass
gegen ihn gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg
vorlagen: Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und
des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann im April
2018 durch das Amtsgerichts Magdeburg zu einer Geldstrafe von 2600
Euro oder 200 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bis auf 702 Euro
zahlte er die geforderte Geldstrafe, was bedeutete, dass er noch 54
Tage der Restersatzfreiheitsstrafe abzusitzen hat. Der zweite
Strafvollstreckungshaftbefehl erging ebenfalls wegen des unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln und umfasste eine Verurteilung zu 390
Euro Geld- oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Mann wurde durch
die eingesetzten Bundespolizisten festgenommen. Bei der sich
anschließenden Durchsuchung des Mannes und seiner Sachen stellten die
Bundespolizisten eine geringe Menge an Drogen fest und sicher. Dies
bringt den Festgenommenen eine weitere Strafanzeige wegen eines
weiteren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Da er die
beiden Geldstrafen von insgesamt 1092 Euro nicht begleichen konnte,
wurde der Mann an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben. Hier wird
er die nächsten 84 Tage verbleiben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 05.07.2019 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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