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Universitäts- und Hansestadt Greifswald/Innenministerium entscheidet zum Doppelhaushalt 2019/2020

ID: 2162323

(ots) - Das Innenministerium hat heute der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald seine Entscheidung zum
Haushalt mitgeteilt. Dessen ungeachtet kann mit der Bekanntmachung
der Haushaltssatzung die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung
beendet werden.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist mit den
Rechnungsabschlüssen der vergangenen Jahre deutlich im Rückstand. Da
eine verlässliche Beurteilung der städtischen Haushaltslage und
Leistungsfähigkeit infolgedessen nicht möglich ist, hat das
Innenministerium der Stadt zunächst nur die Entscheidungen zu den
satzungsmäßigen Festsetzungen für das Jahr 2019 übermittelt. Auf der
Grundlage des aufgestellten Jahresabschlusses 2016 wird das
Ministerium dann auch über die Festsetzungen für das Haushaltsjahr
2020 entscheiden. Dessen ungeachtet kann mit der Bekanntmachung der
Haushaltssatzung die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet
werden.

Im Finanzhaushalt des Jahres 2019 klafft eine Deckungslücke von
rd. 5,7 Mio. EUR; im Ergebnishaushalt ist ein Fehlbetrag von rd. 1
Mio. EUR geplant. Die gute Nachricht ist, dass die Stadt in diesem
Jahr noch auf Überschüsse vergangener Jahren zurückgreifen kann, um
den Haushalt auszugleichen. Allerdings werden bereits 2020 nach der
Planung alle Reserven aufgebraucht sein, sodass der Stadt ein Minus
droht. "Es zeichnet sich ab, dass die geordnete Finanzlage
Greifswalds bald schon der Vergangenheit angehören könnte. Ich
erwarte daher von der Stadt, dass sie alles tut, um nicht in die
Haushaltssicherung zu rutschen.", sagt Innenminister Lorenz Caffier.

Neben umfangreichen Investitionen im Bereich der Schulen plant die
Stadt u. a. die Umgestaltung des Hanserings, die Modernisierung des
Bauhofs und die Vollendung des Neubaus des Stadtarchivs. Für die
Umsetzung des ehrgeizigen Investitionsprogramms konnte eine




Kreditgenehmigung in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR erteilt werden.
Zurückgestellt wurden hingegen die Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem Neubau des
Inklusiven Schulzentrums. Das Ministerium hat die Stadt aufgefordert,
für dieses Vorhaben zunächst einmal einen tragfähigen
Wirtschaftlichkeitsvergleich vorzulegen.

Unter Einbeziehung der finanziellen Belastungen aus bereits in den
vergangenen Haushaltsjahren veranschlagten Investitionsvorhaben mahnt
Innenminister Caffier eine Balance zwischen dem Bedarf einerseits und
der finanziellen Leistungsfähigkeit andererseits an: "Ansonsten droht
das hohe Investitionstempo die Stadt zu überfordern."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 05.07.2019 - 15:11 Uhr
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