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Gewalt gegen Polizei ist trauriger Alltag

Schnellere Strafverfolgung - weniger Hürden für Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeld

ID: 2163272

(ots) - München, 8. Juli 2019 - "Die Jahr für Jahr
steigenden Zahlen zeigen: Gewalt gegen die Beschäftigten ist traurige
Realität im Polizeialltag", resümiert Rainer Nachtigall,
Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), das
Lagebild 2018 zur Gewalt gegen Polizei. Aber nicht nur bei der
Polizei ist die Gewalt allgegenwärtig. "Wer keinen Respekt mehr vor
Uniformierten hat, hat ihn erst recht nicht vor anderen Beschäftigten
des Öffentlichen Dienstes", weiß Nachtigall aus seiner Funktion als
stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes. Er
fordert den Abbau rechtlicher Hürden bei der Erfüllungsübernahme bei
Schmerzensgeldansprüchen und eine Einbeziehung von im Außendienst
tätigen Tarifbeschäftigten in diese staatliche Fürsorgeleistung.

"Bayern hat in den letzten Jahren viel zum Schutz seiner
Polizeibeamtinnen und -beamten investiert", lobt Nachtigall. Er
verspricht sich gerade von der flächendeckenden Einführung der
BodyCam in Zukunft einen verbesserten Schutz. Auch die seit Anfang
des Jahres laufende Erprobung von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG)
im Streifendienst verläuft positiv.

Das Lagebild 2018 zeigt erneut, dass der Streifendienst besonders
betroffen ist. Hier sieht Nachtigall noch dringenden Handlungsbedarf
des Dienstherrn. Bayern hat auf Initiative der DPolG als erstes
Bundesland 2015 die Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen
für Beamtinnen und Beamte eingeführt. Das Gesetz muss dringend
nachgebessert werden, um die Voraussetzungen und das Verfahren so
einfach wie möglich auszugestalten. Andere Bundesländer haben
inzwischen vorgemacht, dass die Erfüllungsübernahme auch
unkomplizierter möglich ist.

Darüber hinaus fordert Nachtigall diese Erfüllungsübernahme auch
für im Außendienst tätige Tarifbeschäftigte, die ebenfalls von




diesem Gewaltphänomen betroffen sind und die gleiche Fürsorge ihres
Arbeitgebers verdienen.

Der Staat muss diesem Gewaltphänomen stärker entgegentreten und
gegenüber Gewalttätern klare Signale setzen, fordert Nachtigall. So
ist nach seiner Auffassung z. B. die in der Oberpfalz erfolgreich
durchgeführte Erprobung einer effizienten und priorisierten
Bearbeitung solcher Gewaltdelikte auf ganz Bayern zu übertragen. Nur
eine unter Ausschöpfung des möglichen Strafrahmens zeitnah erfolgende
Bestrafung ist die richtige Reaktion.

Zur Erläuterung "Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen"
siehe Art. 97 Bayerisches Beamtengesetz: (1) Hat der Beamte oder die
Beamtin wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den er oder
sie in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der
Eigenschaft als Beamter oder Beamtin erleidet, einen rechtskräftig
festgestellten Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten, kann
der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung dieses Anspruchs bis zur Höhe
des festgestellten Schmerzensgeldbetrags übernehmen, soweit dies zur
Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist. Der rechtskräftigen
Feststellung steht ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleich,
sobald er unwiderruflich und der Höhe nach angemessen ist.




Rückfragen bitte an:

DPolG Bayern
Markus Haiß
Telefon: 08955279490
E-Mail: markus.haiss(at)dpolg-bayern.de
https://www.dpolg-bayern.de

Über die DPolG Bayern:
Die DPolG ist die größte Polizeigewerkschaft im Freistaat mit über
20.000 Mitgliedern. Organisiert in 16 Landesverbänden sowie den
Fachverbänden Bundespolizei und Bundeskriminalamt.

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Datum: 08.07.2019 - 09:45 Uhr
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