Urteil gegen Angreifer auf Zollbeamte
(ots) - Am 29.05.2019 wurde am Amtsgericht
München das Urteil gegen einen 28-jährigen Kroaten gesprochen. Dieser
hatte sich im April bei einer üblichen Zollkontrolle der
Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) am Zentralen Omnibusbahnhof in
München derart massiv gegen die Kontrollbeamten gewehrt, dass einer
der Zöllner dabei verletzt wurde. Erst zu dritt gelang es den
erfahrenen Beamten seinerzeit, den Mann unter Kontrolle zu bringen.
Bei der Durchsuchung wurde eingeschmuggeltes Crystal Metamfetamin
gefunden.
Vor dem Gericht wurde er jetzt wegen des unerlaubten Besitzes von
Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf
Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung
zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde
nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es keine
staatliche Toleranz gegenüber aggressivem Widerstand bei legitimen
Kontrollmaßnahmen der Sicherheitsbehörden, zu denen die Polizei und
der Zoll gehört, geben dürfe.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 08.07.2019 - 12:24 Uhr
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