190708-9-K Fahrt unter Drogeneinfluss auf nicht zugelassenem E-Scooter - drei Straftaten auf einmal
(ots) - In der Nacht auf Samstag haben
Bereitschaftspolizisten einem unter Einfluss von Cannabis stehenden
E-Scooter-Fahrer (25) in Köln-Deutz eine Blutprobe entnehmen lassen
und eine Anzeige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das
Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgelegt. Der 25-Jährige war gegen 0.30
Uhr auf dem Kennedyufer in Richtung Rheinpark ins Visier der Beamten
geraten. Einen Fluchtversuch hatten die Polizisten nach kurzer
Verfolgung beendet.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten außerdem fest, dass der
E-Scooter des Mannes schneller als 20 km/h fuhr. Damit fällt dieser
nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und wird somit
zulassungs- und fahrerlaubnispflichtig. Der 25-Jährige konnte weder
eine gültige Zulassung, noch einen Führerschein vorweisen.
Die Polizei Köln weist nochmals darauf hin, dass das Führen von
Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Drogeneinfluss wie das Führen anderer
Kraftfahrzeuge, z.B. Autos, geahndet wird und in jedem Fall ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht. Je nach Umfang der
Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat
nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach §
315 c StGB. Verursacht ein unter Betäubungsmitteln stehender
E-Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem
Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen
Konsequenzen rechnen. (mw)
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Datum: 08.07.2019 - 16:22 Uhr
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