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Wespennester entfernen - Feuerwehren sind dafür nicht zuständig

ID: 2164099

(ots) - Im Sommer kommt es immer wieder zu Anfragen
bei den Feuerwehren des Kreises Dithmarschen, ob Wespen- und
Hornissennester durch die Brandbekämpfer entfernt werden. Wespen und
Hornissen stehen unter Artenschutz und dürfen daher nicht einfach
getötet oder gar deren Nester entfernt werden. Sollte eine Gefährdung
für Menschen bestehen, kann jedoch durch Inhaber einer entsprechenden
landesbehördlichen Genehmigung geholfen werden. Aufgabe der
Feuerwehren ist dies jedoch nicht!

Wer kennt das nicht? Im Sommer wird der Genuss von süßen Speisen
und Getränken, aber auch das Grillfest auf der Terrasse zu einer
Geduldsprobe - Insbesondere zwei Wespenarten, die Gemeine und die
Deutsche Wespe versuchen ihren Teil der Leckereien abzubekommen.
Viele Menschen geraten bei der Anwesenheit der gelb-schwarzen
Insekten in Stress. Insektenstiche können nicht nur schmerzhaft sein,
sondern bei einigen Menschen auch heftige allergische Reaktionen
auslösen, was ihnen zu Unrecht ein schlechtes Image verleiht. Der
erste Gedanke beim Entdecken eines Wespennestes ist daher meistens:
Weg mit dem Ungeziefer! Aber Vorsicht: Insekten sind nützlich und für
die Flora und Fauna unersetzlich. Aus diesem Grund stehen Wespen und
Hornissen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach grundlos getötet
oder entfernt werden. Sollte sich im Garten oder am Wohnhaus ein
Wespen- oder Hornissenvolk angesiedelt haben und eine Gefährdung für
Menschen darstellen, gibt es dennoch eine Lösung. Die Feuerwehr ist
hier allerdings nicht zuständig! Auch wenn in den vergangenen Jahren
teilweise durch Feuerwehren Insektennester vernichtet und entfernt
wurden, ist dies nicht die Aufgabe der Feuerwehr und widerspricht dem
Gedanken des Artenschutzes. Auch über die entsprechende
Fachkenntnisse und Genehmigungen verfügen die Feuerwehren nicht.
Denn, für das Entfernen von streng geschützten Insekten ist eine




landesbehördliche Genehmigung erforderlich. Stefan Heuseler vom
''Naturschutzbund Kreisgruppe Dithmarschen'' besitzt eine solche
''Genehmigung zur Umsiedelung besonders geschützter Arten''. "Die
meisten Wespenarten sind für den Menschen absolut ungefährlich.
Lediglich zwei von ungefähr acht in Dithmarschen heimischen
Wespenarten können sich aggressiv gegenüber dem Menschen verhalten,
nämlich die Deutsche und die Gemeine Wespe.", berichtet der
Wespenexperte. Dabei könne man sagen, dass alle Wespenarten, deren
Nester frei sichtbar, zum Beispiel in Garagen, Carports oder an
Dachrinnen hängen, friedlich seien und nur bei Neststörungen
aggressiv reagieren. Sollte aufgrund einer möglichen Gefahr,
beispielsweise für spielende Kinder, ein Wespen- oder Hornissenvolk
weichen müssen, ist Stefan Heusleler der richtige Ansprechpartner.
"Ich berate betroffene Grundstückseigentümer bei der Lösungsfindung
und kläre über die angesiedelte Insektenart auf.", berichtet
Heuseler. "Wenn eine Gefährdung erkennbar ist, bespreche ich
gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete Lösung und
nehme dann zum Beispiel eine artengerechte Umsiedelung vor."

Für den Raum Dithmarschen: Stefan Heuseler berät und hilft gerne
bei Insektenfragen und ist telefonisch unter 0481 / 6850140 sowie
0481 / 7889783 oder unter der E-Mailadresse stefan.heuseler(at)gmx.de zu
erreichen.




Rückfragen bitte an:

Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen
Pressewart
Ole Kröger
Mobil: 01520-8538343
E-Mail: pressesprecher(at)kfv-hei.de
http://www.kfv-hei.de/startseite.html

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Datum: 09.07.2019 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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