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Sommerzeit ist Reisezeit - Bundespolizei gibt Hinweise für den Reisebeginn

ID: 2164873

(ots) - In wenigen Tagen beginnen in
Nordrhein-Westfalen die Sommerferien.

Die Freude ist groß, die Koffer sind gepackt und am Flughafen
merkt man plötzlich, dass der Ausweis abgelaufen ist oder daheim
liegen geblieben ist. Eine unangenehme Situation. Die Reise muss
damit aber nicht beendet sein.

In bestimmten Fällen kann die Bundespolizei weiterhelfen und einen
gebührenpflichtigen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Die
Möglichkeit bieten wir am Flughafen Niederrhein in Weeze, in der
Bundespolizeiinspektion Kleve und im Bundespolizeirevier in Kempen.
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, EWR und der Schweiz
oder eines der Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr.:
539/2001 des Rates vom 15.03.2001 aufgeführt sind, können zur
Vermeidung einer unbilligen Härte gem. § 13 Aufenthaltsverordnung
einen gebührenpflichtigen Notreiseausweis erhalten. Dazu muss ein
biometrisches Lichtbild vorliegen.

Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr mit einem hohen
Fluggastaufkommen am Flughafen Niederrhein in Weeze. Damit alle
Reisenden entspannt an ihr Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei
folgende Reisehinweise:

-Bei Auslandsreisen, auch innerhalb der Europäischen Union, gilt
die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen.

-Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig
sind. Die Bürgerbüros / Ordnungsämter der Städte und Gemeinden
beraten Sie gern.

-Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum
vorgeschrieben.

-Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die
Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes. Genaue
Informationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihrem Urlaubsland
erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.





-Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument. Bei Reisen von
unbegleiteten Minderjährigen empfiehlt die Bundespolizei zur
Vermeidung von Unstimmigkeiten folgende Unterlagen mitzuführen:
- eine formlose Einverständniserklärung des/der
Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf.
zum Reiseziel bzw. Reiseverlauf
- Personalien und Erreichbarkeit des / der
Personensorgeberechtigten
- Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

Dies erleichtert die Arbeit der Bundespolizei hinsichtlich der
Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten
Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der
Erziehungsberechtigten.

-Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie,
auch auf der Rückreise, kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte
Dritte mit. Die wichtigsten Verhaltensregeln: Tragen Sie Geld,
Kreditkarten, Papiere und sonstige Wertgegenstände immer in
verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst
dicht am Körper oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. Benutzen Sie
einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine
am Gürtel angekettete Geldbörse, um Taschendieben keine Chance zu
geben.

-Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein
und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle. Sie
entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und
Kontrollstellen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Christa Kamaric

Telefon: 02821 7451 0
E-Mail: presse.kle(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.07.2019 - 10:18 Uhr
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Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:

Kleve - Kempen - Weeze



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