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FKS kontrolliert Großbaustelle in Neu-Ulm

ID: 2165537

(ots) -
FKS kontrolliert Großbaustelle in Neu-Ulm

Augsburg/Neu-Ulm Überraschende Baustellenkontrollen gehören zum
Arbeitsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Insgesamt 58
Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Augsburg stellten sicher,
dass alle Arbeitnehmer auf einer Großbaustelle in Neu-Ulm bei
laufendem Baustellenbetrieb kontrolliert werden konnten. Im Fokus
stand die Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, ob zum
Beispiel Schwarzarbeiter oder illegal Beschäftigte auf der Baustelle
tätig sind und ob der Mindestlohn, aktuell 12,20 EUR für
Hilfsarbeiter und 15,20 EUR für Facharbeiter im Bauhauptgewerbe, in
allen Fällen gezahlt wurde.

Drei Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Staat konnten zwar ihre
Arbeitserlaubnisse, jedoch keine gültigen Aufenthaltstitel vorlegen,
wie die Kontrolle ergab. Das zuständige Ausländeramt bestätigte, dass
die Pässe zur Verlängerung vorliegen. Die drei Bauarbeiter können die
Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn sie über einen gültigen
Aufenthaltstitel verfügen. Nach einer ersten Kurzprüfung der
vorgelegten Geschäftsunterlagen der Firma aus dem EU-Ausland könnte
eine Unterschreitung des Mindestlohnes im Bauhauptgewerbe vorliegen.
Hier wurden weitere Geschäftsunterlagen angefordert. Insgesamt waren
Bauarbeiter von fünf Firmen auf der Baustelle tätig. Mit
zweisprachigen Befragungsbögen und Dolmetschern, die vor Ort waren,
wurden die notwendigen Informationen der Bauarbeiter aus
unterschiedlichen Ländern erhoben. Im Anschluss an die Kontrolle auf
der Baustelle wurden von mehreren Firmen weitere Geschäftsunterlagen
angefordert. Dann beginnt die Arbeit der Zöllner auf der
Dienststelle, indem Daten abgeglichen werden und dadurch festgestellt
wird, ob die Arbeitgeber ihren gesetzlichen Melde-, Beitrags- und
Aufzeichnungspflichten nachgekommen sind.





Die Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm unterstützte den Einsatz mit
einer Streife und überprüfte vor Ort die Ausweisdokumente von einigen
ausländischen Arbeitnehmern auf ihre Echtheit. Gleich zu Beginn der
Kontrolle, morgens um 9 Uhr, wurde ein Arbeiter mit einem
wahrnehmbaren Alkoholgeruch von den Zöllnern an das begleitende
Polizeiteam der Polizeiinspektion Neu-Ulm zur Atemalkoholkontrolle
übergeben. Nach einem festgestellten Promillewert in Höhe von 2,54
verwies der Generalunternehmer den Bauarbeiter von der Baustelle.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter
www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.talent-im-einsatz.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
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Datum: 11.07.2019 - 08:38 Uhr
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