Sommerferien 2019 im Ruhrgebiet Teil III - Stressfrei Reisen! - Ausweisdokumente noch gültig? - Vollmacht für Ihre Kinder dabei? Bundespolizei gibt nützliche Hinweise!
(ots) - Wenn Morgen die Sommerferien 2019 in NRW beginnen, reisen
auch wieder Familien vom Dortmunder Flughafen aus in den
wohlverdienten Urlaub.
Damit die Urlaubsfreude nicht schon am Flughafen endete, sollten
Sie neben Ihren Reiseunterlagen und Flugtickets auch auf die
Gültigkeit ihrer Reisedokumente überprüfen. Zudem sollten einige
Dinge beachtet werden, wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen
Personen in den Urlaub fliegen dürfen!
Hinweise der Bundespolizei:
Sollte der Bundespersonalausweis oder Ihr Reisepass abgelaufen
sein, besteht die Möglichkeit am Flughafen Ersatzpapiere zu
beantragen! Dies können Sie bei der dortigen Bundespolizei tun.
Reiseausweis als Passersatz
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die
Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche
Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines
(vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr
rechtzeitig zu erwarten ist.
Notreiseausweis
Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für Personen, die zur
Rückkehr in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei
einen Notreiseausweis ausstellen. Dies gilt nur im Falle der
Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen
öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes
durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht
mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter
18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der Sorgeberechtigten
oder einer bevollmächtigten Person abhängig.
Wichtig! Die Beförderungsunternehmen können die Mitnahme trotz
Passersatzpapiere verweigern. Die Nutzung der Passersatzpapiere
erfolgt insoweit auf eigenes Risiko der Reisenden.
Reisen mit Kindern
Wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen Personen verreisen
dürfen, sollten Sie folgendes beachten:
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die
Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist,
insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem
Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass
er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In
letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen
an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten
Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von
begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend
aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
- eine formlose Einverständniserklärung des/der
Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf.
Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw.
Reiseverlauf
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der
Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten
Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der
Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de und
unter www.auswärtiges-amt.de (Reise- und Sicherheitshinweise).
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 11.07.2019 - 11:15 Uhr
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