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(947) Alkohol im Straßenverkehr - Polizeiinspektion Lauf führt Kontrollen durch

ID: 2166038

(ots) - Die Polizeiinspektion Lauf an der
Pegnitz wird ab Mitte Juli verstärkte Verkehrskontrollen durchführen.
Die Beamten legen dabei besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit
der Autofahrer.

Die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr werden vielfach
unterschätzt, denn das Unfallrisiko steigt bereits unter geringem
Alkoholeinfluss. So z. B. werden Hör- und Sehfähigkeit
beeinträchtigt, das Reaktionsvermögen lässt nach und Entfernungen und
Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Der Alkoholisierte
handelt risikofreudiger und ist weniger gefahrenbewusst.

Hierzu einige aufschlussreiche Zahlen:

Bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut verdoppelt sich das
Risiko eines Verkehrsunfalles, bei 0,8 Promille liegt es bei dem
Viereinhalbfachen und bei 1,5 Promille muss mit einem 16-fach höheren
Unfallrisiko gerechnet werden.

Promillegrenze überschritten: Ab wann droht was?

Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze. Im Falle eines
Verstoßes wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und mindestens
250,- Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg sind fällig. Zudem
besteht die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Ordnungswidrig nach dem Straßenverkehrsgesetz handelt, wer ohne
Auffälligkeiten mit einer Blutalkohol-Konzentration zwischen 0,5 bis
1,09 Promille am Steuer seines Fahrzeuges angetroffen wird. Der
Ahndungssatz liegt in diesen Fällen zwischen 500 - 3000,- Euro
Bußgeld. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot
zwischen 1 - 3 Monaten.

Das Führen von Kraftfahrzeugen ab 1,1 Promille fällt in den
Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und zählt als Straftat nach
dem Strafgesetzbuch. Auffälligkeiten sind nicht nötig.
Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, Geld- oder
Freiheitsstrafe sowie 3 Punkte in Flensburg sind die Folgen.




Angemerkt sei hierbei, dass dies auch bereits ab 0,3 Promille
(relative Fahruntüchtigkeit) bei einer Gefährdung des Verkehres oder
bei auffälligem Fahren zutrifft.

Auch für Fahrradfahrer gibt es eine Promille-Grenze. Sie liegt bei
1,6 Promille. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer oder eine auffällige Fahrweise vorliegt.

Nicht immer wird der Grundsatz beherzigt, als Fahrer keinen
Alkohol zu trinken. Seit Jahresbeginn mussten die Beamten der
Polizeiinspektion Lauf an der Pegnitz bereits zahlreiche
Verkehrsunfälle bearbeiten, bei denen Alkohol am Steuer die
Unfallursache war. Der höchste Blutalkoholwert lag bei beträchtlichen
3,15 Promille. Insgesamt war eine Sachschadenshöhe von 107.000.- Euro
zu verzeichnen. Zudem wurden 4 Personen schwer und 5 Personen leicht
verletzt sowie das eigene und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer
durch sorglose, unbedachte Handlungsweise gefährdet.

Als Grundsatz sollte deshalb stets gelten: "Wer trinkt fährt nicht
und wer fährt, trinkt nicht."

Alexandra Federl/n




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Datum: 11.07.2019 - 14:59 Uhr
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