Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Schmuggel von
60.020 Zigaretten im Reiseverkehr
(ots) -
Am 18. Juni kontrollierten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen
zwei Koffer eines Reisenden, der bei seiner Einreise aus
Moskau/Russland diese ohne Anmeldung durch den grünen Ausgang bringen
wollte. In den beiden Koffern des 39-jährigen Armeniers stellten sie
insgesamt 26.420 Zigaretten fest. Die Zöllner fanden ein weiteres
Flugticket bei dem Reisenden, was darauf hindeutete, dass dieser
mutmaßlich nicht allein unterwegs war. Tatsächlich machten die
Zollbeamten die im Ticket ausgewiesene Person ausfindig, eine
38-jährige Armenierin, und kontrollierten deren Gepäck ebenfalls. Die
Zöllner stellten weitere 33.600 Zigaretten sicher. Gegen die beiden
mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren
eingeleitet und die insgesamt 60.020 Zigaretten als Beweismittel
sichergestellt. Der so verhinderte Steuerschaden beträgt 12.977,80
Euro.
Zusatzinformation: Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann
verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr
müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch
Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. Im
Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main insgesamt 1.225
Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein Steuerschaden
von 1,2 Millionen Euro verhindert. 3.880 Steuerstrafverfahren wurden
erledigt. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der
Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden. Auffällig war eine
Häufung von Nichtanmeldung von Zigaretten im Reiseverkehr, meistens
mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Schmuggelfälle
aufgedeckt, mit insgesamt ca. 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584
Kilogramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug
357.288 Euro.
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Datum: 12.07.2019 - 09:00 Uhr
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