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Kostenpflichtiges Abo statt Geldgewinn

ID: 2166442

(ots) - Um einen Geldgewinn zu bekommen, hat ein Altenaer
am Donnerstag ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen. Er hatte Ende Juni
an einem Gewinnspiel teilgenommen, das auf Facebook angeboten wurde.
Vermutlich besteht ein Zusammenhang zu dem Anruf, der am
Donnerstagabend kam. Der Anrufer gratulierte zum Gewinn. Um den
Gewinn steuerfrei auszahlen zu können, sei es jedoch nötig, ein
Zeitschriften-Abo abzuschließen. Der vermeintliche Gewinner entschied
sich für eine Motorsportzeitschrift und gab seine Bankdaten an. Erst
nachher teilte der Anrufer mit, dass die Ziehung der Gewinner erst
noch stattfinde. Am 1. September entscheide sich, ob der Altenaer
tatsächlich etwas gewonnen habe. Nach dem Auflegen überkamen den
Altenaer Zweifel an dem Geschäft. Er erstattete Anzeige bei der
Polizei wegen Betrugs.

In einem solchen Fall haben Betroffene, die schnell reagieren,
eine gute Chance den Schaden zu verhindern. Solche am Telefon
abgeschlossenen Verträge lassen sich binnen gewisser Fristen
widerrufen und Bankkunden können Lastschriften widersprechen.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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Datum: 12.07.2019 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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