Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 12.07.2019
(ots) -
--
Gefährliche Körperverletzung
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch griff eine 26-jährige Frau
im Verlauf eines Streits ihren Ehemann in einer Wohnung in Singen mit
einem Messer an und verletzte ihn dadurch nicht unerheblich. Zunächst
bestand Lebensgefahr, zwischenzeitlich befindet sich der Geschädigte
nach intensivmedizinischer Behandlung in einem stabilen Zustand.
Beide Beteiligten waren zum Zeitpunkt der Tat stark alkoholisiert.
Die 26-jährige Frau wurde vor Ort festgenommen. Auf Grund der bislang
vorliegenden Ermittlungsergebnisse wurden die Voraussetzungen für die
Beantragung eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft Konstanz
verneint, weshalb die Frau nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Ermittlungen der
Kriminalpolizei Konstanz wegen Verdachts der gefährlichen
Körperverletzung dauern an.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Roth, Tel. 07531/280-2000
Kriminalhauptkommissarin Tatjana Deggelmann, Tel. 07531/995-1014
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.07.2019 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2166578
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KN
Stadt:
Konstanz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 12.07.2019"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).