Ostalbkreis:Rollerdiebstähle geklärt, Warnung vor falschen Gewinnversprechen, Unfälle
(ots) - Aalen: Rollerdiebstähle aufgeklärt
Zwei Jugendliche und einen Heranwachsenden konnte das
Polizeirevier Aalen mit Hilfe eines Hinweises aus der Bevölkerung
ermitteln, die für mindestens sechs Rollerdiebstähle im Stadtgebiet
von Aalen verantwortlich zeichnen. Von Unterrombach über die
Innenstadt bis hin zum Grauleshof hielten die geständigen Diebe seit
Mai Ausschau nach Motorrollern. Diese wurden dann zur Nachtzeit kurz
geschlossen und zu anschließenden Spritztouren verwendet. Eine
notwendige Fahrerlaubnis zum Führen der Motorroller hatte keiner der
jungen Männer. Durch das Kurzschließen der Motorroller entstand an
den Fahrzeugen erheblicher Sachschaden. Bis auf einen Roller konnten
jedoch alle Fahrzeuge wieder aufgefunden werden. Die polizeilichen
Ermittlungen dauern an.
Westhausen-Reichenbach: Fahrzeug übersehen
Auf rund 7500 Euro wird der Sachschaden geschätzt, den eine
34-Jährige am Freitagmorgen gegen 7.45 Uhr verursachte. Mit ihrem Pkw
Audi bog sie vom Breitweg in die Industriestraße ein. Dabei übersah
sie den Pkw VW eines 20-Jährigen und streifte diesen. Beide
Fahrzeuglenker blieben bei dem Unfall unverletzt.
Essingen: Aufgefahren
Auf der B 29 Höhe des Essinger Bahnhofs kam es am Donnerstagmorgen
gegen 8.30 Uhr zu einem Auffahrunfall, bei dem ein Sachschaden von
rund 1500 Euro entstand. Mit seinem Lkw fuhr eine 19-Jährige auf den
verkehrsbedingt stehenden Pkw Ford eines 26-Jährigen auf.
Schwäbisch Gmünd: 4.000 Euro Sachschaden
Am Donnerstag gegen 17.40 Uhr befuhr ein 30-Jähriger mit seinem
Lkw die Herlikofer Straße in Richtung Einhorntunnel. Dort kam er auf
dem linken Fahrstreifen zu weit auf die mittlere Fahrspur, wo er den
neben ihm fahrenden Pkw VW eines 69-Jährigen streifte. Der hierbei
entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 4000 Euro.
Böbingen: Bei Unfall leicht verletzt
Ein Leichtverletzter und ein Sachschaden von rund 10.000 Euro sind
die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Freitagmorgen kurz vor
9 Uhr ereignete. Eine Smart-Fahrerin übersah beim Befahren der
Rosensteinstraße einen wartendes Piaggio- Dreirad und fuhr auf das
Fahrzeug auf. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug auf die Seite
geworfen; der Fahrer erlitt hierbei leichte Verletzungen. Er wurde
anschließend zur Untersuchung und Behandlung ins Krankenhaus
eingeliefert. Um das Gefährt wieder aufzustellen, rückte die
Freiwillige Feuerwehr Böbingen samt Mitarbeitern des Bauhofes aus.
Auch zwei Rettungswagenbesatzungen befanden sich am Unfallort.
Heubach: Fußgängerin schwer verletzt
Schwere Verletzungen zog sich am Freitagmorgen eine 89 Jahre alte
Frau zu, die gegen 9.20 Uhr mit ihrem Rollator in der Rechbergstraße
unterwegs war. Die Seniorin wurde auf dem, Gehweg von einer
68-jährigen VW-Fahrerin übersehen, die rückwärts aus einem Grundstück
auf die Straße ausfuhr. Die Schwerverletzte wurde vom Rettungsdienst
versorgt und in ein Krankenhaus eingeliefert.
Gschwend: Älteres Ehepaar böse betrogen
Mit mehreren tausend Euro bezahlte ein älteres Ehepaar seine
Gutgläubigkeit; erst eine aufmerksame Bankmitarbeiterin machte dem
Spuk ein Ende. Die beiden 71 und 77 Jahre alten Senioren wurden von
einem Unbekannten Anfang Juli angerufen, der ihnen mitteilte, dass
sie 90.000 Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen hätten. Um das Geld
überwiesen zu bekommen, müsste das Paar iTune-Karten kaufen und die
entsprechenden Codes an den unbekannten Anrufer, der sich offenbar
täglich meldete, durchzugeben. Nachdem das Paar dem Ansinnen mehrfach
nachgekommen war und bereits einen erheblichen finanziellen Schaden
erlitten hatte, wurde der Anrufer noch dreister und forderte die
Überweisung von 3000 Euro. Glücklicherweise reagierte die Angestellte
ihrer Hausbank richtig und überredete die beiden, die Überweisung
nicht auszuführen.
Die Polizei rät:
-Machen Sie sich bewusst: wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben. -Geben
Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern. -
Zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichte Sondernummern
-Sprechen Sie am Telefon nicht über ihre persönlichen oder
finanziellen Verhältnisse -Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen
zurück -Sprechen Sie mit ihrer Familie oder anderen Vertrauten über
den Anruf
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07361 580-107
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 12.07.2019 - 14:24 Uhr
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