Mann durch Zwille schwer verletzt- Polizei ermittelt wegen Körperverletzung
(ots) - Ein 22-jähriger Mann ist bei einem
Zwischenfall am frühen Freitagabend auf dem Camping- Gelände der
Airbeat One in Neustadt- Glewe schwer verletzt worden. Bisherigen
Erkenntnissen zufolge ist das Opfer vom Geschoss einer Gummi- Zwille
getroffen worden. Dabei erlitt der 22-Jährige schwere
Augenverletzungen. Er musste zur weiteren Behandlung in eine
Spezialklinik gebracht werden. Die Kriminalpolizei hat unmittelbar
nach dem Vorfall die Ermittlungen aufgenommen und im Laufe des
Samstags insgesamt drei Tatverdächtige ermitteln können, die derzeit
vernommen werden. Vermutlich handelt es sich bei dem benutzen
Geschoss um eine sogenannte Wasserbombe (mit Wasser gefüllter
Gummiballon). Allerdings dauern die Ermittlungen hierzu und zu den
Gesamtumständen des Vorfalls noch an. Angesichts des Vorfalls warnt
die Polizei eindringlich vor dem Gebrauch derartiger Gummizwillen,
deren Wirkung häufig unterschätzt wird. Der Veranstalter hatte seit
jeher solche gefährlichen Gegenstände auf dem Gelände verboten. Bei
Verstößen müssen Besucher mit Platzverweisen rechnen.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeiinspektion Ludwigslust
Pressestelle
Klaus Wiechmann
Telefon: 03874/411 304
E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Ludwigslust, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.07.2019 - 16:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2167043
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-LWL
Stadt:
Neustadt- Glewe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mann durch Zwille schwer verletzt- Polizei ermittelt wegen Körperverletzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Ludwigslust (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).