Nr.: 0444 --E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss--
(ots) -
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Ort: Bremen-Mitte, Bahnhofsplatz
Zeit: 13.07.19, 15.15 Uhr
Ein 30 Jahre alter Bremer fuhr am Samstagnachmittag unter
Drogeneinfluss mit einem nicht zugelassenen E-Scooter durch die
Innenstadt. Bei der Verkehrskontrolle durch die Polizei leistete er
Widerstand und musste vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
Der 30-Jährige führte den E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen
und Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr und wurde am
Bahnhofsplatz von Einsatzkräften kontrolliert. Bei der Überprüfung
zeigte er sich uneinsichtig und aggressiv und stand erkennbar unter
dem Einfluss von Drogen. Gegenüber den Polizisten gab er an, Heroin
konsumiert zu haben. Der Fahrer zeigte sich mit den polizeilichen
Maßnahmen nicht einverstanden, leistete Widerstand und schleuderte
seinen Roller gegen das Schienbein eines Polizisten, der bei dieser
Aktion leicht verletzt wurden. Der Bremer wurde anschließend zwecks
Blutentnahme mit zur Wache genommen, den E-Scooter stellten die
Einsatzkräfte sicher. Die Polizei ermittelt nun gegen den 30-Jährigen
u. a. wegen eines tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte,
gefährlicher Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Aus diesem Anlass weist die Polizei noch einmal darauf hin: Der
E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benötigt eine
Versicherungsplakette/Kennzeichen, die hinten am Fahrzeug angebracht
sein muss (das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine
Straftat), sowie eine Betriebserlaubnis, die aber nicht mitgeführt
werden muss. E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Es gelten
die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Es besteht
keine Helmpflicht, ABER: Helme können Leben retten.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
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Datum: 15.07.2019 - 10:32 Uhr
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