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13.000 Kilogramm Kaffee sichergestellt

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(ots) -
Bei der Kontrolle eines bulgarischen LKW mit Kühlauflieger, der
auf der Bundesautobahn 17 nach Deutschland einreiste, fanden Dresdner
Zöllner 33 Palletten mit Röstkaffee vor. Die Ladung sollte von
Bulgarien in die Niederlande verbracht werden. Doch die Zöllner
stellten bei Durchsicht der mitgeführten Frachtpapiere mehrere
Unstimmigkeiten fest. Darüber hinaus fehlte ein ganz wichtiges
Papier, nämlich der Nachweis, dass der Kaffee unter Steueraussetzung
innerhalb der Europäischen Union transportiert werden darf. Denn
Kaffee gehört zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Also hieß es,
genauer nachzuschauen. Zu diesem Zweck wurde der LKW an das Zollamt
nach Dresden gebracht, um die gesamte Ladung zu überprüfen. Hierfür
wurde das THW Dresden um Unterstützung gebeten. Am Ende stellten die
Zöllner über 13.000 Kilogramm Kaffee sicher. Der Steuerschaden
beläuft sich auf mehr als 30.000 Euro.

Zusatzinformation: Bei der Steuer auf Kaffee und kaffeehaltige
Waren handelt es sich um eine rein nationale Verbrauchsteuer. Soll
die Verbrauchsteuer vorerst nicht entrichtet werden, können
verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung aus einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedsstaat
befördert werden. Diese Möglichkeit steht nur Gewerbetreibenden offen
und muss unter Verwendung eines entsprechenden Formulars bereits vor
der Durchfuhr angezeigt werden. Ausführliche Informationen zum Thema
sind unter www.zoll.de zu finden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-8161-1044
E-Mail: presse.hza-dresden(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 15.07.2019 - 10:55 Uhr
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