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Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl am Düsseldorfer Flughafen

ID: 2167739

(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle am Wochenende wurden durch die Bundespolizei
mehrere Personen festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben
waren.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die
Reise eines 22-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht
Böblingen hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil ihm
gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der afghanische
Staatsangehörige soll im Februar 2018 in Herrenberg einem anderen
eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Da der Mann nach
unbekannt verzogen ist und das Gericht keine weiteren Schriftstücke
zu stellen konnte, wurde aufgrund der Fluchtgefahr der Haftbefehl
erlassen. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Tübingen den jungen
Mann wegen Körperverletzung zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
verurteilt. Der Mann wurde nach Ankunft aus Paris dem Haftrichter
vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ebenso wurde ein 26-Jähriger bei der Einreisekontrolle des Fluges
aus Paris festgestellt, da die Staatsanwaltschaft Halle den Mann
wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges zu 70 Tagen
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt hatte. Der somalische
Staatsangehörige konnte die Strafe nicht abwenden, da er die
Geldstrafe in Höhe von 777,- Euro nicht begleichen konnte. Somit
wurde der Mann ebenfalls der Justizvollzugsanstalt überstellt.

Ein 32-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Puerto Plata
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft München den Mann zur
Festnahme wegen Betruges ausgeschrieben hatte. Der kroatische
Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen
umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 838,50 Euro bei der
Bundespolizei beglich und seine Reise in die Dominikanische Republik
antreten.





Des Weiteren konnte ein 41-Jähriger seine Freiheitsstrafe von 3
Tagen abwenden, weil er die Geldstrafe in Höhe von 220,- Euro
bezahlte. Der türkische Staatsangehörige war von der
Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis
verurteilt worden. Der Mann konnte seinen Flug in die Türkei
fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 15.07.2019 - 11:02 Uhr
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