Eine Leichtverletzte und Sachschaden nach Unfall mit E-Scooter - Polizei prüft Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(ots) - Am Sonntag (14.07.), ereignete sich auf dem
Bommershöfer Weg, in Höhe eines Supermarkts, ein Auffahrunfall, der
im Ergebnis eine leichtverletzte Beteiligte forderte. Gegen 9:30 Uhr
nahm eine 54-jährige den vor ihr bremsenden Pkw offenbar zu spät wahr
und fuhr mit ihrem E-Scooter auf das Heck des Autos auf. Hierbei
erlitt sie leichte Verletzungen. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme
stellte sich heraus, dass der E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen
unterwegs war.
Der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
wird nun durch das ermittelnde Verkehrskommissariat der Polizei
geprüft.
Eine Haftpflichtversicherung ist bei Elektrokleinstfahrzeugen
(hier: Tretroller mit Elektroantrieb, Straßenzulassung und
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ) zwingend
vorgeschrieben. Sie wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette
(Versicherungskennzeichen) am Roller nachgewiesen.
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Datum: 15.07.2019 - 13:43 Uhr
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