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Vom Joint zum Haftbefehl - Festnahme durch Bundespolizei

ID: 2168447

(ots) - Ein Deutscher (24) wurde mit Betäubungsmitteln
im Düsseldorfer Hauptbahnhof am Montagmittag (15. Juli) um 13.30 Uhr
festgestellt. Festgenommen werden musste der Mann aufgrund von zwei
Haftbefehlen.

Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle durch die Bundespolizei
händigte der 24-Jährige freiwillig einen Joint aus. Bei der
Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass er gleich zweimal
per Haftbefehl gesucht wurde.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ihn wegen einer
Beleidigung zu 400 Euro Geldstrafe oder einer ersatzweisen
Freiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Der zweite Haftbefehl wurde
gegen den Mann erlassen, weil er vermehrt ohne Fahrkarte Zug gefahren
ist. Aufgrund dieser Leistungserschleichung musste er 1000 Euro
Geldstrafe zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen
verbüßen.

Der Verurteilte konnte die Geldstrafen nicht bezahlen und wurde
somit festgenommen und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt
übergeben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

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Datum: 16.07.2019 - 09:31 Uhr
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