Offene Geldstrafe nicht gezahlt -
Bundespolizei bringt Gesuchten in JVA Trier
(ots) - Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Trier
kontrollierte gestern in Trier-Nord einen 26jährigen algerischen
Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab gleich
mehrere Ausschreibungen: Die Staatsanwaltschaften Kleve
und Köln wollten aufgrund einer zurückliegenden Körperverletzung und
eines besonders schweren Falls des Diebstahls den gegenwärtigen
Aufenthaltsort des Mannes erfahren.
Des Weiteren lag gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Köln aus dem Jahr 2014 vor. Nach einem versuchten Diebstahl musste
der Mann eine Geldstrafe von 1200,00 EUR bezahlen. Er hatte aber
bisher lediglich 370,00 EUR entrichtet.
Bereits am 6. Juli 2019 hatte ihn in Trier eine Streife der
Bundespolizei kontrolliert und aufgefordert den fehlenden Betrag von
830,00 EUR innerhalb einer Woche zu begleichen. Die Zahlung war
jedoch nicht erfolgt.
Die Person konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen. Sie wurde
zur Verbüßung einer 83tägigen Freiheitsstrafe in die JVA Trier
verbracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Bettina Kirsch
Telefon: 0651 43678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Einlieferung ins Krankenhaus" alt=" Mannheim: 61-jähriger Roller-Fahrer bei Unfall verletzt -
Einlieferung ins Krankenhaus">
Datum: 16.07.2019 - 13:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2168812
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Trier
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Offene Geldstrafe nicht gezahlt -
Bundespolizei bringt Gesuchten in JVA Trier"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).