Bundespolizei hat den Durchblick und findet verbotenen Gegenstand bei der Luftsicherheitskontrolle
(ots) - Flughafen Hannover: Am 15.07.2019 wurde bei der
Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Moskau durch die
Bundespolizei ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz
festgestellt und sichergestellt.
Eine 37-jährige Deutsche wollte mit einem Nunchaku in ihrem
Reisegepäck ihre Flugreise antreten.
Dabei ist es sogar unerheblich, aus welchem Material ein Nunchaku,
umgangssprachlich "Würgeholz" genannt, besteht.
Wer einen solchen Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt,
verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit
Handel treibt, macht sich strafbar.
Ohne das Nunchaku, aber mit einer Strafanzeige im Handgepäck
konnte der Fluggast nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die
Flugreise antreten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-1010 bzw. 0175/903 1999
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA(at)polizei.bund.de
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Datum: 16.07.2019 - 14:10 Uhr
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