Respektloses Verhalten gegen Amtsträger hat Konsequenzen
(ots) - Ende des Jahres 2017 wurde auf Initiative der
Polizei Düren eine Kooperationsgemeinschaft zwischen dem Kreis, den
Gemeinden und der Polizei geschlossen, um vermehrter Gewalt und
Respektlosigkeit gegenüber Polizeikräften und Amtsträgern des Kreises
Düren entgegenzuwirken. Nach eineinhalb Jahren gemeinsamer Arbeit
soll ein erstes Resümee gezogen werden.
Zu den Maßnahmen der Kooperationsgemeinschaft gehört das
ausnahmslose und niedrigschwellige Einleiten von
Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. So wird deutlich gemacht,
dass respektloses Verhalten zu keiner Zeit geduldet wird. Auch im
Bereich der Staatsanwaltschaft wurde auf die erkannte Entwicklung
reagiert und die Strukturen angepasst. Sobald Ämter um das Verhalten
respektlos agierender Personen wissen, können sie präventive
Maßnahmen für den dienstlichen Kontakt mit ebendiesen ergreifen.
Während der Ermittlungen zu den angezeigten Sachverhalten werden die
Tatverdächtigen ausnahmslos vorgeladen und mit einer
Gefährderansprache belegt. Erscheinen Tatverdächtige nicht zur
polizeilichen Vernehmung, so werden diese durch uniformierte
Bezirksdienstbeamte an ihrem Wohnort aufgesucht. Durch die
Übermittlung entsprechender Sachverhalte an die Kooperationspartner
können zudem weitere Maßnahmen der jeweiligen Ämter getroffen werden.
Es wird beispielsweise geprüft, ob eine Person zur Haltung eines
Hundes wirklich geeignet ist oder ob sie sich eignet, ein Fahrzeug zu
führen. Die Polizei Düren wird den Bereich der Fahrerlaubniseignung
verstärkt in den Fokus nehmen und entsprechende Ersuchen an das
Straßenverkehrsamt richten. Einstellungsveränderungen sind schwerlich
objektiv messbar. Die verhängten Urteile bei Strafverfahren, die mit
respektlosem Verhalten einhergehen, sprechen allerdings eine
deutliche Sprache und sind auch als Warnung gegen respektsloses und
gewalttätiges Verhalten zu verstehen.
Erst kürzlich wurde beispielsweise ein 30-jähriger Dürener wegen
Beleidigung zu 40 Tagessätzen a 80 Euro verurteilt. Er hatte
Polizisten während einer Verkehrskontrolle vor die Füße gespuckt und
sie laufend beleidigt (vgl. Pressemeldung 26.06.2019 "Respektloses
Verhalten wird teuer"). 2250 Euro verteilt auf 90 Tagessätze muss ein
28-Jähriger aus Jülich zahlen, der bei der Schlichtung einer
Schlägerei einem Platzverweis nicht nachkam und mit geballten Fäusten
"Ihr seid jetzt fällig!" in Richtung der Beamten rief. Bei der
Ingewahrsamnahme leistete er Widerstand und versuchte immer wieder
die Polizisten zu schlagen. Ein 41-jähriger Jülicher, der seinem
Ärger über eine Entscheidung des Kreises in Sachen Miete in Form
einer beleidigten E-Mail Luft machte, wurde wegen Beleidigung zu 50
Tagessätze a 20 Euro verurteilt. Angestellte des Sozialamtes der
Gemeinde Hürtgenwald mussten sich bei ihren Besuchen in einer
Flüchtlingsunterkunft immer wieder von einer 35-jährigen Frau aus
Marokko übel beschimpfen lassen. Auch Beschwichtigungsversuche und
die Beteuerung, dass sie doch nur helfen wollten, zeigten keine
Wirkung. Wegen Beleidigung wurde hier eine Strafe von 210 Euro
erhoben (die Höhe der erhobenen Tagessätze orientiert sich am
Nettoeinkommen).
Ein weiterer Aspekt der Zusammenarbeit zwischen den
Kooperationspartnern ist die regelmäßige Kontrolle von Shisha-Bars
oder so bezeichneten "Schrottimmobilien". Behördenübergreifend werden
bei diesen Kontrollen Personen angetroffen, kontrolliert und bei
vorliegendem Haftgründen vorläufig festgenommen, Missstände vor Ort
festgestellt und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren
eingeleitet. Bislang sind diese gemeinsamen Einsätze ausschließlich
im Stadtgebiet Düren erfolgt. Angestrebt wird jedoch, diese
Einsatzmaßnahmen zu intensivieren und räumlich auf das gesamte
Kreisgebiet auszuweiten.
Rückfragen bitte an:
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Pressestelle
Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199
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Datum: 16.07.2019 - 15:26 Uhr
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