Körperverletzung/Leistungserschleichung im beschleunigten Verfahren bestraft
(ots) - Hauptbahnhof; Ein 26-jähriger renitenter
Schwarzfahrer wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Osnabrück im
beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 3
Monaten verurteilt. Der libanesische Staatsangehörige war am Dienstag
(16.07.19) mit diversen Zügen von Berlin nach Osnabrück gefahren,
ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen. Während der
Fahrscheinkontrolle zeigte sich die Person sehr aggressiv und
weigerte sich zunächst den Zug zu verlassen. Nach einem Fluchtversuch
schubste der Mann eine 15-jährige Mitreisende zur Seite. Die junge
Frau stürzte und verletzte sich dabei nicht unerheblich am Knie und
Fußgelenk. Nach einer Versorgung der Wunden durch die
Bundespolizisten und den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen
konnte die immer noch sehr verängstigte 15-Jährige im Beisein ihrer
Mutter weiterreisen. Die Bundespolizisten stellten zudem fest, dass
der weiterhin aggressive 26-Jährige in der Vergangenheit bereits
strafrechtlich aufgefallen war. Nach Sachvortrag durch die
Bundespolizei entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück
auf Festnahme des 26-Jährigen zur Durchführung eines beschleunigten
Strafverfahrens. Am heutigen Mittwoch erfolgte nun die Vorführung des
Mannes beim Amtsgericht Osnabrück zur sofortigen Hauptverhandlung und
die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 3 Monaten.
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des
Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller
abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar "auf dem Fuße"
folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur
Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender
Tatverdacht besteht und der Täter ohne festen Wohnsitz ist.
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Daniel Hunfeld
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Datum: 17.07.2019 - 13:28 Uhr
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