Gut informiert auf Reisen - Reisetipps vom Hauptzollamt Nürnberg
(ots) -
"Wenn einer eine Reise tut ... dann sollte er sich vorher
informieren", dazu rät Martina Stumpf, Pressesprecherin beim
Hauptzollamt Nürnberg. Auch bei vermeintlich harmlosen Mitbringseln
kann ein Bußgeld fällig werden oder sogar ein Strafverfahren drohen.
In vielen Fällen werden die billig oder auch teuer erstandenen
Souvenirs eingezogen und sichergestellt - natürlich ohne
Entschädigung.
Der Zoll bietet vielfältige Informationsmöglichkeiten - diese
sollte man nutzen, um bei der Rückkehr aus dem Urlaub unangenehme
Überraschungen zu vermeiden. "Natürlich kann man sich bei jeder
Zolldienststelle informieren, dort liegen im Regelfall auch Flyer zu
den unterschiedlichen Themen aus", so Stumpf.
Die Internetseite des Zolls www.zoll.de bietet umfassende
Aufklärung zu allen Fragen rund um die Reise in und aus EU - Staaten
und Drittländer/n. Kartoffeln aus Kasachstan? T-Shirts aus der
Türkei? Ob zur Einfuhr von Plagiaten, Mitnahme von Haustieren oder
Lebensmitteln im Gepäck - hier werden Reisende fündig.
Welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und
welche nicht, ist schnell und einfach auch mit der kostenlosen
Smartphone-App "Zoll und Reise" herauszufinden. Zur Vermeidung von
Roaming-Gebühren benötigt sie keine Internetverbindung und ist daher
auch für unterwegs bestens geeignet. Ein integrierter
Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland
mitgebracht werden kann.
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf
Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen ganz zu verzichten. Durch den
Kauf derartiger Waren tragen Touristen - oft unwissend - dazu bei,
dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Wer sichergehen
will, dass er auch hier nichts falsch macht, kann sich unter
www.artenschutz-online.de über geschützte Tiere und Pflanzen seines
Urlaubslandes informieren.
Zusatzinfo Reisefreimengen: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern,
aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder
britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland dürfen
mitgebrachte Waren zu privaten Zwecken innerhalb der folgenden
Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland
einführt werden: Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre
alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens
17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem
Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Kraftstoffe
- für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge
und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt
430 Euro
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von
insgesamt 175 Euro.
Waren, für die eine besondere Mengenbegrenzung gilt, werden beim
Warenwert nicht mit eingerechnet.
Reisen innerhalb der EU unterliegen in zollrechtlicher Hinsicht
grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht
allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak)
und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern
erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb
der EU bestimmte Vorschriften und Mengen zu beachten.
Alle Informationen finden die Reisenden ebenfalls unter
www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 18.07.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
Nürnberg
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