(UZL) Ulm - Beim Schmieren ertappt / Auf frischer Tat hat die Polizei am Mittwoch in Ulm eine Jugendliche erwischt.
(ots) - Eine Polizeistreife sah die 17-Jährige kurz nach 19
Uhr in der Erbacher Straße. Zu dieser Zeit malte das Mädchen mit
einem Stift einen Schriftzug auf ein Baugerüst. Sofort stellten die
Polizisten die Jugendliche. Sie gab die Tat auch zu. Den passenden
Stift fanden die Polizisten in ihrer Tasche. Die Ulmerin sieht jetzt
einer Strafanzeige entgegen.
In Ulm wurden im Jahr 2018 insgesamt 92 Farbschmierereien
angezeigt. Die verfolgt die Polizei als Sachbeschädigungen. Wichtig
ist der Polizei, dass sie weder Spaßverderber sein noch die freie
Ausübung einer Kunst verhindern will. Sprayen oder malen soll nur auf
erlaubten Flächen ausgeübt und keinesfalls sollen fremde Hauswände
oder öffentliche Sachen, wie Züge oder Bushaltestellen, beschädigt
werden. Niemandem gefällt, wenn andere seine Sachen, z. B. das
Zuhause oder das Fahrrad, mit Graffitis beschädigen, die vielleicht
nicht einmal gefallen. Wer beim unerlaubten Sprayen erwischt wird,
auf den kann viel Ärger zukommen. Neben der Strafe der Gerichte
bekommt der Verursacher die Rechnung der Geschädigten. Er oder sie
muss also für den Schaden aufkommen. Wenn kein Geld da ist, kann der
Geschädigte einen Schuldtitel bei Gericht erwirken und man ist dann
30 Jahre verpflichtet den Schaden zu bezahlen, sobald man eigenes
Geld verdient. Oder die Eltern müssen für den Schaden aufkommen. Wer
mit einer Gruppe von Sprayern unterwegs ist, aber nur allein als
Täter beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet unter Umständen
alleine für die Zahlung des gesamten Schadens. Es ist auch nicht
ratsam, bei einer illegalen Sprayaktion nur dabei zu sein oder
Schmiere dafür zu stehen, denn auch das ist strafbar.
Mehr Tipps und Infos gibt die Polizei im Internet unter
www.polizei-fuer-dich.de.
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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 18.07.2019 - 11:48 Uhr
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