190718-4. Informationen zu bestehenden Durchfahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern im Bereich der Bundesautobahn A7 Höhe Schnelsen und Stellingen
(ots) - Im Zuge der Bauarbeiten am sogenannten "A 7
Deckel" müssen regelmäßig die Durchfahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern den baulichen Gegebenheiten angepasst werden.
Trotz Beschilderung und Hinweisen missachten immer wieder
Fahrzeugführer die bestehende Regelung.
Aus diesem Anlass informiert die Polizei Hamburg über die während
der Bauphase der Tunnel Schnelsen und Stellingen bestehenden
Durchfahrtsbeschränkungen:
BAB A7 - Tunnel Hamburg-Schnelsen Tunnel Schnelsen im Zuge der BAB
A7 zwischen AS Schnelsen und AS Stellingen Tunnelkategorie E
ganztägig während der Bauphase
BAB A7 - Tunnel Hamburg-Stellingen Tunnel Stellingen im Zuge der
BAB A7 zwischen AS Eidelstedt und AS Stellingen Tunnelkategorie E
ganztägig während der Bauphase
Die Fachdienststelle der Wasserschutzpolizei für
Gefahrgutüberwachung wird gemeinsam mit der Verkehrsdirektion
verstärkt Verkehrskontrollen zur Einhaltung der
Durchfahrtsbeschränkung durchführen.
Weitere Information sind unter folgendem Link zu entnehmen:
https://www.polizei.hamburg/contentblob/11747474/d2979606cfc46a159
18ec7b3516434e1/data/durchfahrtsbeschraenkung-tunnel.pdf
Auskünfte erteilt die Wasserschutzpolizei über die folgenden
Rufnummern: 040/4286-65475 oder 040/4286-65440.
Schö.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Pressestelle
Rene Schönhardt
Telefon: 040/4286-56211
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
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Datum: 18.07.2019 - 14:35 Uhr
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