Zeugen melden verdächtigen Autofahrer - Fahrer stand unter Drogeneinfluss - Polizisten stellen Softairwaffe und Cannabis sicher
(ots) - Am späten Mittwochabend (17.07.), gegen
23:50 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einem verdächtigen
Autofahrer. Zeugen, die auf der Bundesstraße 477 hinter einem VW
unterwegs waren, wunderten sich über dessen auffällige Fahrweise. Der
Lenker fuhr deutlich zu langsam und teilweise mittig der Straße.
Vom Ansatz, den Wagen zu überholen, ließen die Zeugen schnell
wieder ab, da der bis dato Unbekannte plötzlich eine Waffe aus dem
Fenster geschwenkt haben soll. Daraufhin informierten sie telefonisch
die Polizei und gaben weiterhin ihren Standpunkt durch.
Auf der Landstraße 142, In Höhe Kreuzung "Jägerhof", überprüften
Ordnungshüter den 27-jährigen Autofahrer aus Grevenbroich. Im Auto
entdeckten die Polizisten tatsächlich eine Softairwaffe. Die Waffe
stellten die Einsatzkräfte sicher. Dabei handelte es sich um eine
Pistole, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Ein
Drogenvortest bestätigte außerdem, dass der Fahrer womöglich unter
dem Einfluss berauschender Mittel stand. Auf der Polizeiwache entnahm
ein Arzt die notwendig gewordene Blutprobe. Zu guter Letzt stellten
die Beamten noch ein Cliptütchen Cannabis beim 27-Jährigen sicher.
Die Polizei macht auf die Gefahren aufmerksam, die das Mitführen
von Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort
als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz
zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche
Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen
Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen,
"spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden. Alleine das
Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist nach dem
Waffengesetz verboten. Den 27-Jährigen erwartet nun ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mit Änderung des Waffengesetzes zum
01.04.2008 zählen die Softairwaffen zu den sogenannten
Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren
Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen und bei
denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden
(sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen
dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen
dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
dar.
Die Anscheinswaffe wird nach dem Gesetz als Einziehungsgegenstand
behandelt, so dass der Grevenbroicher diese nicht mehr zurückerhalten
wird.
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Datum: 18.07.2019 - 15:25 Uhr
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