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Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 19.07.2019 mit einem Bericht aus dem Neckar-Odenwald-Kreis

ID: 2170597

(ots) - Buchen: Polizei muss immer öfter wegen illegaler
Müllentsorgung aktiv werden

Die Polizei und die zuständigen Verwaltungsbehörden verzeichnen
seit Monaten wieder verstärkt illegale Ablagerungen von Abfällen auf
Privatgrundstücken sowie im öffentlichen Raum. Diese Ablagerungen
sind für die Allgemeinheit sehr ärgerlich und beeinträchtigen das
Landschaftsbild negativ. "Beliebte" Stellen von illegalen
Abfallablagerungen sind öffentliche Plätze, schlecht einsehbare
Parkplätze, Böschungen, Wald- und Feldwege, Gewässer, Straßenränder,
Parkanlagen oder Hinterhöfe. Auch in Säcken verpackter Hausmüll,
Sperrmüll, Bauschutt oder Altreifen finden sich in der Landschaft
wieder. Hierzu teilt das Polizeirevier Buchen mit, dass illegale
Abfallablagerungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die hohe
Bußgelder nach sich ziehen. "Wir setzten alles daran, zusammen mit
den zuständigen Verwaltungsbehörden, die Verursacher solcher
illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und zu bestrafen", so
Martin Fessner, der Leiter des Polizeireviers Buchen in einer
aktuellen Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn. Seit März
2019 wurden durch das Polizeirevier Buchen so bislang zehn
Ordnungswidrigkeitenverfahren alleine im Bereich Buchen und Ortsteile
wegen illegaler Müllentsorgung geführt und entsprechende Anzeigen an
das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vorgelegt. Den Verursachern
drohen nicht nur empfindliche Geldbußen, sondern sie werden auch für
die kostenpflichtige Entsorgung ihres Mülls herangezogen. Zuletzt
führten die Ermittlungen des Polizeireviers Buchen zu einem
Abfallsünder, der mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen
muss, weil er etwa einen halben Kubikmeter Hausmüll sowie sonstigen
Abfall an einer Sammelstelle von Altglas abgelagert hatte. Zu dem
Bußgeld hat der dreiste Müllsünder zusätzlich die Kosten für die




ordnungsgemäße Entsorgung zu tragen, was nochmals mehrere hundert
Euro ausmachen kann. "Wer entsprechende Feststellungen macht, die zur
Ermittlung von Personen führt, die illegal Müll entsorgen, wird
gebeten, dies unverzüglich den Behörden bzw. der Polizei
mitzuteilen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Heilbronn
Telefon: 07131 104-10 11
E-Mail: heilbronn.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Heilbronn, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.07.2019 - 08:35 Uhr
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