Verkehrssituation im Baustellenbereich in Trassem
Polizei und Ordnungsamt appellieren gemeinsam an alle Verkehrsteilnehmer
(ots) - Polizei appelliert an die Autofahrer die
offiziellen Umleitungen zu benutzen
Aufgrund größerer Straßenbauarbeiten ist derzeit die
Ortsdurchfahrt Trassem zwar für den Durchgangsverkehr gesperrt, wird
aber zum Ärger mancher Anlieger immer wieder von Auto- und
LKW-Fahrern genutzt, um die etwas längere offizielle Umleitung zu
umgehen.
Das Problem ist, dass die Sperrung für den Anliegerverkehr
freigegeben ist. Nicht jeder der Fahrzeugführer, hat jedoch auch ein
Anliegen in Trassem. Viele ignorieren die bestehende Beschilderung
und nutzen die Ortsdurchfahrt als Abkürzung von und nach Saarburg.
Bei den betroffenen Anliegern führt dies zu Unmut über dieses
Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Viele Auto- und LKW-Fahrer benutzen
hierfür die Kirchstraße. Dies ist besonders Gefährlich, weil sich
hier der Kindergarten befindet und die Straße als Ortsstraße sehr eng
und nicht für den Durchgangsverkehr ausgebaut ist.
Die Polizei hat des Öfteren die Durchfahrt in Trassem
kontrolliert, ohne dass der Verkehr dadurch spürbar abgenommen hat.
Bei Verkehrsbeobachtungen und -kontrollen hat die Polizei
festgestellt, dass viele Autofahrer die aufgestellten Verkehrszeichen
offensichtlich nur als "bessere Empfehlung" wahrnehmen und keine
Verpflichtung sehen, sich daran zu halten.
Es ist festzustellen, dass diese Situation überwiegend auf die
mangelnde Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer zurück zu führen ist,
bestehende Regelungen zu akzeptieren. Stephan Wagner,
Verkehrssicherheitsberater der Polizei Saarburg: "Mit welcher
Ignoranz an den Verbots-Schildern vorbeigefahren wird, ist schon
erschreckend."
Die Polizei kündigt weitere Kontrollen an und weist ausdrücklich
darauf hin, dass vorsätzliche Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot
mit einem zunächst doppelten Bußgeld belegt werden.
Verkehrssituation im Baustellenbereich aus Sicht des Ordnungsamtes
der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Bei der hiesigen örtlichen Ordnungsbehörde wird vermehrt
Beschwerde darüber geführt, dass in der Kirchstraße durch das
Abstellen von Pkw´s am rechten Fahrbahnrand die Durchfahrt anderer
Verkehrsteilnehmer erschwert wird.
Aus gegebenem Anlass wird seitens der hiesigen örtlichen
Ordnungsbehörde darauf hingewiesen, dass grundsätzlich am rechten
Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dies setzt allerdings voraus, dass
die Restfahrbahnbreite mind. 3 m betragen muss. Gem. § 12 Abs. 1 Nr.
1 StVO ist das Halten an engen und an unübersichtlichen
Straßenstellen unzulässig. Es ist außerdem unzulässig, auf dem Gehweg
zu parken.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das Parken vor
Absperrungen/ Absperrschranken verboten ist, u.a. weil dadurch
Verkehrszeichen verdeckt werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rettungszufahrten nicht
zugeparkt werden dürfen. Im Notfall muss gewährleistet sein, dass
diese für Rettungseinsätze auch für Großfahrzeuge jederzeit befahrbar
bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass in Zukunft die vorgenannten Verstöße
verstärkt kontrolliert und auch geahndet werden.
Da die Baustelle noch mindestens 1,5 Jahre dauert, bleibt der
gemeinsame Appell an alle Verkehrsteilnehmer die bestehenden
Verkehrsvorschriften einzuhalten.
Rückfragen bitte an:
PHK Stephan Wagner
Polizeiinspektion Saarburg
POLIZEIPRÄSIDIUM TRIER
Brückenstraße 10
54439 Saarburg
Telefon 06581 9155-15
Telefax 06581 9155-49
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Datum: 19.07.2019 - 10:13 Uhr
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