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Begleitetes Fahren ab 17

ID: 2171722

(ots) - Am Sonntagmorgen, 21.07.2019, befuhr ein
Streifenwagen der Polizei die Goethestraße. Gegen 07.30 Uhr kam den
Beamten ein PKW entgegen. Die Fahrweise schien den Polizisten etwas
auffällig und der Wagen wurde angehalten und kontrolliert. In dem VW
Polo befanden sich der 49-jährige Vater (Beifahrer) und sein
17-jähriger Sohn (Fahrer). Der junge Mann konnte keine Fahrerlaubnis
vorweisen. Sein Vater hatte einen rumänischen Führerschein, den er
vor einem Monat in seinem Heimatland gemacht hatte. Auf die Situation
angesprochen meinte der Vater, dass man jetzt 'begleitetes Fahren ab
17' machen würde, um die Fahrkünste des Sohnes zu verbessern. Der
49-Jährige musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er mit
seiner Familie schon 6 Jahre in Deutschland lebt und wissen sollte,
dass die Idee des BF17 eine andere ist.

Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert so: Wollen Jugendliche
"begleitet fahren", können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der
Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18-
dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener
theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und
-Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte
"Prüfungsbescheinigung". Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als
Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Die Begleitpersonen müssen
mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen
den Führerschein haben und dürfen nicht mehr als einen Punkt in
Flensburg haben. Die Anzahl der Begleitungen, die man in die
Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.

Gegen Vater und Sohn wurden Strafanzeigen gefertigt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Bremerhaven
Ralf Spörhase
Telefon: 0471/ 953 - 1403
E-Mail: r.spoerhase(at)polizei.bremerhaven.de




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Datum: 21.07.2019 - 10:28 Uhr
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