Unna - E-Roller, was ist zu beachten
- Informationenveranstaltung des Verkehrsdienstes der Polizei
(ots) - Vor dem Hintergrund aktueller Popularität informiert
der Verkehrsdienst Unna im Rahmen einer Informationsveranstaltung
über verkehrsrechtliche und technisch erforderliche Rahmenbedingungen
beim Kauf, sowie der Nutzung eines E-Rollers. Nicht jeder weiß, dass
für den Gebrauch eines E-Rollers im öffentlichen Straßenverkehr eine
Typengenehmigung, eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung
notwendig sind. Wie sieht so eine Typengenehmigung aus? Was ist noch
bei der Nutzung eines E-Rollers zu beachten?
Hierüber möchte der Verkehrsdienst Unna am Mittwoch, den
24.07.2019 in der Zeit von 17 - 19 Uhr vor dem Rathaus in Unna,
Rathausplatz 1, aufklären. Zwei Beamte des Verkehrsdienstes Unna
stehen für Fragen zur Verfügung und erklären anschaulich an einem
zugelassenen E-Roller, welche Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen
Gebrauch eines zugelassenen E-Rollers vorhanden sein müssen. Jeder
interessierte Bürger ist eingeladen.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Unna
Telefon: 02303-921 1150
E-Mail: pressestelle.unna(at)polizei.nrw.de
https://unna.polizei.nrw
Außerhalb der Bürodienstzeiten:
Leitstelle
Tel.: 02303-921 3535
Fax: 02303-921 3599
Email: poststelle.unna(at)polizei.nrw.de
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Datum: 21.07.2019 - 12:30 Uhr
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