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190721-4-K Diverse Trunkenheitsfahrten und Unfälle unter Beteiligung von E-Scooter-Fahrern

ID: 2171894

(ots) - Polizei Köln stellt 2 Führerscheine von
alkoholisierten E-Scooter-Fahrern sicher

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 0.10 Uhr - Köln, Ehrenfeld,
Hospeltstraße Polizisten bemerkten während der Streifenfahrt auf der
Hospeltstraße die unsichere Fahrweise eines E-Scooter-Fahrers. Ein
Alkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille.
Auf Anordnung entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Die Polizei Köln
hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr
aufgenommen.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 0.25 Uhr - Köln, Neustadt-Nord,
Venloer Straße Bei einem Alleinunfall verletzte sich die Fahrerin
eines E-Scooters erheblich. Während sie entlang der Venloer Straße
unterwegs war, verlor sie die Kontrolle und stürzte. Derzeit bestehen
keine Hinweise, die auf Fremdeinwirkung hindeuten würden. Ein
Alkoholtest bei der Fahrerin ergab einen Wert von über 2 Promille.
Rettungskräfte brachten die Schwerverletzte in ein Krankenhaus, wo
ihr auf Anordnung der Polizisten eine Blutprobe entnommen wurde. Die
Uniformierten leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der
Trunkenheit im Verkehr ein.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 1.15 Uhr - Köln, Ehrenfeld, Venloer
Straße Wenige Minuten nacheinander stoppten Polizisten auf der
Venloer Straße zwei Fahrer von E-Scootern. Beide willigten in einen
Alkoholtest ein, deren Werte jeweils über 0,6 Promille lagen. Auf der
Polizeiwache führten Polizisten mit den beiden Betroffenen erneut
Alkoholtests mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät durch. In
beiden Fällen lagen die Messergebnisse über 0,5 Promille. Die Beamten
leiteten jeweils ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 1.30 Uhr - Köln, Neustadt-Süd,
Barbarossaplatz Gegen 1.30 Uhr kontrollierten Polizisten am
Barbarossaplatz den Fahrer eines E-Scooters. Der Verkehrsteilnehmer




war ihnen wegen seiner Fahrweise aufgefallen. Da eine zu hohe
Alkoholisierung vorlag, brachten die Beamten den Mann zur
Polizeiwache. Dort entnahm ihm ein Arzt auf Anordnung eine Blutprobe.
Den Führerschein des Beschuldigten stellten die Polizisten sicher und
leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr
ein.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 2 Uhr - Köln, Neustadt-Süd,
Luxemburger Straße Bei einem Verkehrsunfall am frühen Sonntagmorgen
ist der Fahrer eines E-Scooters schwer verletzt worden. Nach ersten
Ermittlungen fuhr der alkoholisierte Mann auf seinem Roller auf der
Fahrbahn der Luxemburger Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts. Der
Fahrer kollidierte mit einem Taxi und zog sich dabei schwere
Verletzungen zu. Ermittlungen an der Unfallstelle und erste
Auswertungen der Spurenlage ergaben Hinweise, dass der Rollerfahrer
entgegengesetzt zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen
sein könnte. Ein Alkoholtest bei dem Verletzten ergab einen Wert von
mehr als 1,8 Promille - Blutprobe! Die Ermittlungen wegen des
Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und der Gefährdung des
Straßenverkehrs laufen. Die Polizisten stellten den Führerschein des
Alkoholisierten sicher.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 2.05 Uhr - Köln, Braunsfeld,
Aachener Straße / Maarweg An der Einsatzörtlichkeit stoppten
Polizisten einen E-Scooter-Fahrer. Bei seiner Kontrolle bemerkten die
Beamten Alkoholgeruch. Ein Test ergab einen Wert von mehr als 0,6
Promille. Die Uniformierten brachten den Mann zur Polizeiwache und
führten dort mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät einen weiteren
Test durch. Das stationäre Atemalkoholmessgerät bestätigte das
Ergebnis des Vortests. Die Beamten leiteten gegen den Betroffenen ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Polizei Köln appelliert erneut an alle Nutzer von E-Scootern:

- Bei der Fahrt mit E-Scootern gelten dieselben Promillegrenzen wie
beim Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrt unter Alkohol- und /oder
Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- E-Scooter sind keine Spielzeuge! Machen Sie sich zunächst in aller
Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut. Üben Sie das Fahren
bevor Sie die motorisierten Roller im öffentlichen Straßenverkehr
nutzen. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein
sicheres und gutes Gefühl im Umgang mit dem motorisierten Fahrzeug
haben.
- Gehwege sind tabu! Nutzen Sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn
kein Radweg vorhanden ist, nutzen Sie die Fahrbahn.
- Tragen Sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und Protektoren,
auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Fahren Sie zudem
umsichtig und vorsichtig! (he)




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Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

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Datum: 21.07.2019 - 14:26 Uhr
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