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Bonn-Beuel: Fahrradfahrer mit rund 2,0 Promille unterwegs

ID: 2172099

(ots) - Am Samstagmorgen (20.07.2019) stoppte eine
Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei einen Fahrradfahrer auf der
Friedrich-Breuer-Straße in Beuel. Der Mann war den Polizisten gegen
04:55 Uhr aufgefallen, da er Schlangenlinien fuhr. An der Einmündung
zur Limpericher Straße missachtete der Radfahrer das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage. Ein bei der anschließenden Überprüfung freiwillig
durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 2,0
Promille. Der 27-Jährige musste die Beamten auf die Wache Ramersdorf
begleiten. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
eingeleitet.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen
beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden
nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute
Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr
auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt
niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre
Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des
relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben
Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein
rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer
zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug
der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.




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Datum: 22.07.2019 - 09:30 Uhr
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