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Haftstrafe für Solinger Gerüstbauer /

Geschäftsführer nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt.

ID: 2172310

(ots) - Der 32-jährige Geschäftsführer einer Solinger
Gerüstbaufirma wurde durch das Amtsgericht Wuppertal wegen
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der ermittelte
Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 1,8 Millionen Euro.

Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Wuppertal als erwiesen an,
dass der Angeklagte im Zeitraum von Januar 2014 bis Mai 2016
Arbeitnehmer in einem deutlich größeren Umfang beschäftigte, als er
gegenüber den Einzugsstellen erklärte. Ein Großteil der Löhne wurde
an der Buchführung vorbei "schwarz" ausbezahlt.

Durch den mehrfach vorbestraften Geschäftsführer wurden auch
sogenannte Abdeckrechnungen verwendet, um Gewinne und ausgezahlte
Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern. Hierzu gründete
der Verurteilte über einen Strohmann eigens eine Scheinfirma, mit der
er sich selber für seinen Gerüstbaubetrieb Abdeckrechnungen schrieb.

Der Verurteilte zeigte sich im Verlauf der Verhandlung
vollumfänglich geständig, was sich auch auf die Strafzumessung
positiv auswirkte. Darüber hinaus muss der Verurteilte den
entstandenen Schaden bei der Sozialversicherung, der Sozialkasse und
der Berufsgenossenschaft begleichen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Fabian Pflanz
Telefon: 0211-2101-230
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
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Datum: 22.07.2019 - 11:39 Uhr
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