Pflichtversicherungsverstoß mit E-Scooter - Ein Fall für die Polizei
(ots) - Einer Polizeistreife kam am späten
Samstagabend (20.7.), gegen 23 Uhr, auf der Merkatorstraße ein
28-jähriger E-Scooter-Fahrer entgegen. An dem elektrisch
angetriebenen Gefährt fehlte das Versicherungskennzeichen. Die
anschließende Kontrolle bestätigte, dass kein Versicherungsschutz
bestand. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts einer Verkehrsstraftat ein und der betroffene
Grevenbroicher musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.
Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen
Regelung, sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig.
Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer auch
potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche
Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in
solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn
er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter
Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat
dar.
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Datum: 22.07.2019 - 12:56 Uhr
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