Motorradkontrollen in der Eifel
(ots) - Die Bezeichnung
"Erlebnisregion Eifel" verstanden am Wochenende einige Motorradfahrer
wohl falsch. Deren Interpretation führte zu Bußgeldern und
Fahrverboten.
Am Samstag fiel dem Fahrer des zivilen Provida-Motorrades eine
Gruppe niederländischer Kradfahrer auf. Die fünf Männer im Alter
zwischen 57 und 64 Jahren waren auf der L 249 von Heimbach in
Richtung Gemünd unterwegs und fuhren dabei statt der erlaubten 50
km/h satte 140 km/h. Hinzu kam, dass die Gruppe auch an
unübersichtlichen Stellen überholte. Die Kradfahrer konnten erst kurz
vor Gemünd mit Unterstützung eines weiteren Polizeimotorrades
angehalten werden. Neben dem Vorwurf der
Geschwindigkeitsüberschreitung und des gefährlichen Überholens
mussten vier Fahrer auch vor Ort die Auspuffanlagen ihrer Maschinen
wieder in Ordnung bringen. Erst nach Zahlung von
Sicherheitsleistungen in Höhe von je 905 Euro konnten die fünf ihre
Fahrt fortsetzen. Der Rest des Bußgeldes von 1200 Euro und ein
dreimonatiges Fahrverbot wird im förmlichen Bußgeldverfahren
"nachgereicht".
Auch der Sonntag zog zahlreiche Motorradfahrer in die Eifel - und
wieder fielen Schnellfahrer auf. Auf der L 249 war ein 28-Jähriger
aus Eschweiler viel zu schnell unterwegs. Mit 138 km/h bei erlaubten
50 km/h fuhr er von Gemünd aus in Richtung Heimbach - ein Bußgeld in
Höhe von 1200 Euro und drei Monate Fahrverbot sind die Folge. Nicht
besser machten es zwei Niederländer, 53 und 55 Jahre alt, in
entgegengesetzter Richtung. Sie hatten den Anschluss zu ihrer Gruppe
verloren und versuchten, diese mit riskanten Überholmanövern und
hohem Tempo einzuholen. Mit 134 km/h wurden sie im 70er-Bereich
gemessen. Auch hier waren ein Bußgeld in Höhe von 905 Euro sowie zwei
Monate Fahrverbot fällig. Während das Bußgeld vor Ort bezahlt wurde,
wird das Fahrverbot im Rahmen des Bußgeldverfahrens demnächst per
Post zugestellt. Zwei 44 und 45 Jahre alte Fahrer aus der
Städteregion Aachen hatten jegliche Vernunft auf der L 15 verloren.
Von Schwammenauel aus ging es in Richtung Gemünd. Die Videoanlage des
zivilen Motorrades zeichnete gefährliches Überholen und 131 km/h bei
erlaubten 50 km/h auf. Dies allein führt schon zum höchstmöglichen
Bußgeld von 1200 Euro und drei Monaten Fahrverbot. Zusätzlich befand
sich eine Auspuffanlage in einem nicht zulässigen Zustand, was zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Erst nach Beibringen und
Montage des fehlenden Auspuffteils durfte der Fahrer seine Tour
fortsetzen. Neben 15 Bußgeldverfahren wegen zu hoher
Geschwindigkeiten und Überholens fielen insgesamt fünf Motorräder
auf, deren Auspuffanlagen nicht den Bestimmungen entsprachen. Drei
von ihnen konnten kleinere Mängel an Ort und Stelle beheben und kamen
mit Verwarngeldern davon, in zwei Fällen wurden entsprechende
Anzeigen geschrieben. Ein Fahrer hatte sein Kennzeichen derart flach
angebracht, dass dieses nicht mehr toleriert werden konnte. Ein
Ablesen des Kennzeichens wurde dadurch erheblich erschwert. Eine
Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs war die Folge. Zum
Abschluss vielen noch zwei Motorradfahrer auf der L 218
(Panoramastraße) auf. Mit 105 km/h fuhren sie von der Mestrenger
Mühle in Richtung Vossenack - bei zulässigen 50 km/h. Beide, eine
25-Jährige und einen 26-Jährigen, erwarten nun die entsprechenden
Bußgelder und ein einmonatiges Fahrverbot. Zahlreiche gleichaltrige
Zuschauer in den Kurven entfernten sich schlagartig nach dem
Erscheinen des zivilen Polizeikrades, sodass nach dieser Nachfahrt
Ruhe einkehrte.
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Datum: 22.07.2019 - 13:58 Uhr
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