Verurteilter Schwarzfahrerüberführt sich selbst als Drogendealer
(ots) - Vergangen Freitag fahndeten Beamte der
Bundespolizei erfolgreich nach einem 22-jährigen Deutschen, welcher
zuvor vom Amtsgericht Bretten wegen Beförderungserschleichung
verurteilt wurde. Er hatte es versäumt, die Geldstrafe in Höhe von
2.600 Euro zu zahlen oder seine 130-tägige Haftstrafe anzutreten. Die
Bundespolizisten trafen den Verurteilten in der Nähe seiner
Wohnanschrift in leichter Bekleidung beim Ausführen seines Hundes an.
Der 22-Jährige gab an, den geforderten Betrag nicht aufbringen zu
können. Somit stand fest, dass der Mann die nächsten 130 Tage im
Gefängnis verbringen muss. Daher ermöglichten die Beamten dem jungen
Mann, den Hund zuvor einem Bekannten zu übergeben und sich zu Hause
umzuziehen. Als die Bundespolizisten gemeinsam mit dem 22-Jährigen
dessen Wohnung betraten, bemerkten diese eine große Packung mit 42,2g
Cannabiskraut sowie weitere typische Utensilien zum Handel mit
Betäubungsmittel auf dem Wohnzimmertisch des jungen Mannes. Die
Betäubungsmittel wurden sichergestellt und der junge Mann
anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt
eingeliefert. Ihn erwartet nun neben seiner Haftstrafe zusätzlich
eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Jan Döring
Telefon: 0721 12016 - 0
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.07.2019 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2172837
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verurteilter Schwarzfahrerüberführt sich selbst als Drogendealer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).