Ab ins Beet ...!/ Zoll mit lokaler Schwerpunktprüfung auf der Bundesgartenschau
(ots) -
Mit sechzehn Fahrzeugen rückten 54 Zöllner am vergangenen
Donnerstag, 18. Juli, gegen 11:00 Uhr zu einer präventiven
Großprüfung auf das unweit des Heilbronner Hauptzollamts gelegene
Areal der BUGA aus, um die vor Ort angetroffenen Arbeitskräfte
bezüglich ihrer sozialversicherungsrechtlichen
Beschäftigungsverhältnisse zu kontrollieren.
Neben Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus getränke- und
speisengeprägten Gastronomiebetrieben standen auch Gärtner,
Reinigungskräfte und der Sicherheitsdienst im Fokus der
Zollprüfungen.
Eine besondere Herausforderung bei der Maßnahme bestand darin,
dass die Prüffläche des Areals der BUGA mit circa 40 Hektar größer
war als 50 aneinandergereihte Fußballfelder. Ferner sollte der
betriebliche Ablauf aller zu überprüfenden Firmen nicht über Gebühr
strapaziert werden. U. a. deswegen agierte vergangene Woche die
Schwarzarbeitsbekämpfungseinheit des Zolls auch ausschließlich in
ziviler Kleidung auf dem Gelände.
"Mit branchenübergreifenden Prüfungen zeigen wir, dass der Zoll
nicht nur einen Bereich unter die Lupe nimmt, in dem aufgrund
bestehender Rahmenbedingungen am ehesten mit illegaler Beschäftigung
und Sozialleistungsbetrug zu rechnen ist", so die Planerin der
Großprüfung der vergangenen Woche über die Hintergründe der Maßnahme.
Im Rahmen der knapp viereinhalbstündigen Prüfaktion auf dem
BUGA-Areal wurden insgesamt 206 vor Ort angetroffene Personen zu
ihren sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen
befragt.
"Bei ungefähr zehn Prozent der überprüften Arbeitsverhältnisse
konnten wir Ungereimtheiten feststellen", so der Einsatzleiter der
Maßnahme. "Aus den Kontrollen, die überwiegend bei getränke- und
speisengeprägten Gastronomiebetrieben stattfanden, ergaben sich summa
summarum 27 Fälle, in denen wir weitergehende Überprüfungen anstellen
werden."
Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bestanden nach Abschluss der
Maßnahme gegen 16:00 Uhr insbesondere
- in fünf Fällen bezüglich möglicher Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz (gegenwärtig gültiger Mindestlohn in Höhe von
9,19 Euro),
- in zwei Fällen hinsichtlich eventueller Verstöße gegen das
Arbeitnehmerentsendegesetz,
- einmal in Bezug auf eine mögliche illegale
Ausländerbeschäftigung,
- viermal bezüglich nicht auszuschließender Beitragsvorenthaltung
gemäß § 266a StGB (zweimal davon in Form vorgetäuschter
Selbstständigkeit) und
- viermal hinsichtlich möglichen Leistungsbetrugs.
Ferner stellten die Heilbronner Zöllner neunmal anderweitig
gelagerte Verfehlungen, wie z.B. Verstöße gegen
Aufzeichnungspflichten und Sofortmeldepflichten fest. Den Verstößen
wird nun durch Abfragen bei den Sozialversicherungsträgern und
weitergehenden Prüfungen der am Einsatztag erhobenen
Geschäftsunterlagen der betroffenen Betriebe nachgegangen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
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Datum: 22.07.2019 - 20:00 Uhr
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