stark betrunkener Radfahrer
(ots) -
Am 22.07.2019 gegen 19:55 Uhr fiel Beamten der Polizei Edenkoben
ein Radfahrer auf, der die Staatsstraße in den Edenkoben befuhr und
stark alkoholisiert erschien. Ein durchgeführter Atemalkoholtest
bestätigte die Vermutung-dieser ergab über 2 Promille. Der 59-jährige
Radfahrer aus Maikammer wurde zur Entnahme einer Blutprobe zur
Dienststelle verbracht. Ihm droht nun eine Strafanzeige wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr. In den letzten Tagen und Wochen fallen
immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich
der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender
Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6
Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB
strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und
1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn
eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist,
im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille,
"relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte
Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die
Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit
einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am
öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf
eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Telefon: 06323-9550
www.polizei.rlp.de
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Datum: 23.07.2019 - 07:05 Uhr
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