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Weichenstellung für "Haus des Jugendrechts" im Kreis Ludwigsburg

ID: 2173240

(ots) -
Nach positiven Erfahrungen in Stuttgart, Mannheim, Pforzheim und
Heilbronn hat das Polizeipräsidium Ludwigsburg zusammen mit den
Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn sowie dem Landratsamt
Ludwigsburg heute mit einem gemeinsamen Beschluss die Weichen zur
Einrichtung eines "Haus des Jugendrechts" im Kreis Ludwigsburg
gestellt.

Im Haus des Jugendrechts arbeiten die mit der Jugendkriminalität
befassten Institutionen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe
im Strafverfahren als gleichberechtigte Partner unter einem Dach
zusammen. Im Rahmen dieser konzentrierten Jugendsachbearbeitung haben
sie die Möglichkeit, zeitnah und abgestimmt auf Straftaten, die von
Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden, zu
reagieren und vor dem Hintergrund des im Jugendstrafrecht verankerten
Erziehungsgedankens innerhalb kurzer Zeit passgenaue Reaktionen und
Hilfen festzulegen, die sich individuell an den Tatumständen sowie
der Persönlichkeit und dem sozialen Umfeld der Tatverdächtigen
orientieren.

"Wir wollen ein Haus des Jugendrechts, weil wir davon überzeugt
sind, dass die direkte Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen
unter einem Dach uns in der Bekämpfung der Jugendkriminalität weiter
bringt," so Polizeipräsident Burkhard Metzger, der eine solche
Einrichtung bereits als Leiter der damaligen Polizeidirektion
Pforzheim initiierte.

Mit dem heutigen Beschluss haben die Partner die wesentlichen
Eckpunkte festgezurrt. Dazu zählt neben der gemeinsamen Anstrengung
zur Suche und Bereitstellung eines geeigneten Gebäudes insbesondere
der organisatorische und personelle Aufbau der künftigen Einrichtung.
Nach den bisherigen Planungen sollen sich 15 Jugendsachbearbeiter von
Schutz- und Kriminalpolizei um die gesamte Jugenddelinquenz im
Zuständigkeitsbereich der Polizeireviere Ludwigsburg und Kornwestheim




(mit Remseck am Neckar, Möglingen, Tamm und Asperg) kümmern. Aus dem
restlichen Landkreis werden sie diejenigen Delikte bearbeiten, die in
den Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei fallen. Mit Stuttgart
und Heilbronn werden sich erstmals zwei Staatsanwaltschaften in einem
Haus des Jugendrechts engagieren und die Jugendgerichtshilfe des
Landratsamts Ludwigsburg wird mit allen Mitarbeitenden in die neue
Einrichtung einziehen.

Leitender Oberstaatsanwalt Siegfried Mahler, der Leiter der
Staatsanwaltschaft Stuttgart: "Durch ein frühzeitiges und
unmittelbares Zusammenwirken können wir nicht nur die Verfahrensdauer
verringern und konsequent auf Verfehlungen junger Menschen reagieren,
sondern auch verbindliche und verlässliche Ansprechpartner sowohl für
Tatverdächtige als auch für Opfer sein."

Leitender Oberstaatsanwalt Frank Rebmann, der Leiter der
Staatsanwaltschaft Heilbronn, ergänzt: "Gerade bei jungen Menschen
ist es von besonderer Bedeutung, dass eine Sanktion für Fehlverhalten
möglichst zeitnah erfolgt, um ein weiteres Abrutschen in die
Kriminalität zu verhindern."

Der Leiter des Dezernats IV für Arbeit, Jugend und Soziales beim
Landratsamt Ludwigsburg, Leitender Regierungsdirektor Heiner
Pfrommer, erläutert die Rolle der Jugendgerichtshilfe: "Unsere
Mitarbeitenden betreuen sowohl Jugendliche und ihre Eltern als auch
Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Sie
informieren dabei nicht nur über Verfahrensabläufe, sondern
unterstützen mit sozialpädagogischen Maßnahmen und helfen bei der
Erfüllung von Auflagen und Weisungen, die im Jugendstrafverfahren
erteilt wurden. Damit erfüllen wir auch eine neue EU-Richtlinie, die
eine frühzeitige Einbindung der Jugendhilfe im Ermittlungsverfahren
vorsieht."

Dies bekräftigt auch der Direktor des Amtsgerichts Ludwigsburg,
Dr. Michael Stauß: "Das Amtsgericht Ludwigsburg befürwortet die
Einrichtung des Hauses des Jugendrechts in Ludwigsburg auch deswegen,
weil dort den Opfern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden kann.
Der Täter-Opfer-Ausgleich als zentrale Sanktionsform ermöglicht in
besonderem Maße ein individuelles Eingehen auf die Opfer der
Straftaten Jugendlicher."

Drei wichtige Ziele verfolgen dabei alle Verantwortlichen
gemeinsam:

- Die Reduzierung der durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
begangenen Straftaten und damit auch der Opferzahlen.
- Die Reduzierung der Anzahl der Mehrfach- und Intensivtäter sowie
der Deliktsintensität durch positive Beeinflussung der
Rückfallquote.
- Die Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs um die psychischen
Beein-trächtigungen der Opfer durch die Tat so gering wie
möglich zu halten.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ludwigsburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.07.2019 - 11:29 Uhr
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