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Zoll leitet Strafverfahren wegen Betrugs ein /

Gericht verurteilt zu empfindlicher Geldstrafe

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(ots) - Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hat im Juni
2019 einen 54 jährigen Rietberger zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro
wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt.

Aufgrund eines Datenabgleichs hatte die Agentur für Arbeit
festgestellt, dass der Mann eine Beschäftigung aufgenommen hatte,
aber das Datum der Arbeitsaufnahme nicht korrekt der Agentur
mitgeteilt hatte.

Dadurch erhielt er für einen Zeitraum von 20 Tagen im April 2018
Sozialleistungen in Höhe von 782,20 Euro, die ihm nicht zustanden.

Das Hauptzollamt Bielefeld leitete im August 2018 ein
Strafverfahren ein, das mit dem Urteil des Amtsgerichts
Rheda-Wiedenbrück seinen Abschluss fand.

Bei der Strafbemessung wertete das Gericht als strafmildernd, dass
der Angeklagte im Rahmen der Verhandlung seine Behauptung, er hätte
sich nur vertippt, nicht Aufrecht erhielt.

Straferschwerend berücksichtigte das Gericht, dass er mehrmals
einschlägig vorbestraft ist und im Hinblick auf die Folgen seiner Tat
keinerlei Einsicht oder Verständnis zeigte.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Pressesprecherin
Kirsten Schüler
Telefon: 0521-3047-1090
E-Mail: presse.hza-bielefeld(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 24.07.2019 - 10:24 Uhr
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