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Kreis Borken/Stadtlohn - Erntefahrzeug: Anhänger in bedenklichem Zustand

ID: 2174048

(ots) -
Der Zahn der Zeit hatte schon bedrohlich an ihr genagt: Eine
rostige Schraube diente als Haltebolzen für den Anhänger eines
Ackerschleppers, den die Polizei am Dienstag in Stadtlohn
kontrolliert hat. Beamte des Verkehrsdienstes hatten nicht ohne Grund
an diesem Tag landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge näher in den
Blick genommen: Landwirte und Lohnunternehmer sind zur Zeit im Kreis
Borken damit beschäftigt, Ernte einzufahren. Insbesondere holen sie
nun nach der Getreideernte das Stroh von den Feldern. Das Fazit der
Beamten nach ihrer Kontrollaktion stimmt bedenklich. Denn sie
stellten fest, dass Sorgfalt und Verkehrssicherheit manches Mal in
den Hintergrund rücken, wenn es darum geht, das Stroh möglichst
schnell abzufahren.

Bei den Stichproben des Verkehrsdienstes fielen zwei Fahrzeuge in
besonderer Weise negativ auf: In einem Fall fehlte an einem Anhänger
hinter einem Ackerschlepper die vorgeschriebene Kennzeichnung in
Gestalt eines "25"-Schildes und eines Wiederholungskennzeichens. Das
Fehlen hat Konsequenzen: Es führt dazu, dass für den Anhänger eine
Zulassungspflicht besteht. Allein das zieht bereits eine
Ordnungswidrigkeitsanzeige nach sich. Dass die Beamten die
Weiterfahrt unterbanden, hatte allerdings andere Gründe: Sie stellten
an dem zum Glück noch unbeladenen Anhänger technische Mängel fest,
die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs erheblich gefährdeten. So
verfügte der zweiachsige Anhänger über keine eigene Bremsvorrichtung,
die Deichsel war durch Schweißen repariert und die Lagerungen der
Zuggabeln waren ausgeschlagen. Zudem hatte man daran auf einer Seite
die Haltebolzen unfachmännisch durch eine Schraube ersetzt - wenn
sich der Anhänger im beladenen Zustand vom Ackerschlepper gelöst
hätte, wären schwerwiegende Folgen nicht auszuschließen gewesen. Da
für den technischen Zustand neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter




verantwortlich ist, fertigten die Beamten gleich zwei Anzeigen. In
einem weiteren Fall wurde ein an sich zulassungsfreier und mit
25km/h-Schild gekennzeichneter Anhänger hinter einem schneller
fahrenden Ackerschlepper geführt. Die Konsequenz: Dadurch geht die
Zulassungsfreiheit verloren.

Die Polizei appelliert, nur verkehrssichere Fahrzeuge im Rahmen
der vorgesehenen Verwendung und der jeweils zulässigen
Geschwindigkeiten einzusetzen. Je nach angetroffener
Fahrzeugkombination könnten sich auch strafrechtliche
Ermittlungsverfahren wegen nicht ausreichender Fahrerlaubnis ergeben.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.07.2019 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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