Fußgänger auf der Autobahn leistet Widerstand
(ots) - Am Dienstagabend, gegen 22:30
Uhr, meldete sich eine Verkehrsteilnehmerin, die mit ihrem Auto bei
Enkenbach-Alsenborn in Richtung Mannheim unterwegs war und teilte
mit, dass eine Person im Bereich der Auffahrt in Richtung Autobahn
laufen würde. Die sofort hinzugezogene Streife der Autobahnpolizei,
stelle im Abfahrtsbereich eine männliche Person fest. Auf Frage,
weshalb er im Auffahrtsbereich der BAB herumlaufen würde, reagierte
der Mann direkt aggressiv, beschimpfte die Polizisten und drohte mit
geballten Fäusten. Beim Versuch den Mann zu beruhigen, schlug dieser
unvermittelt auf einen der Beamten ein. Der Schläger, konnte trotz
heftiger Gegenwehr überwältigt und festgenommen werden.
Glücklicherweise wurden die Beamten bei der Auseinandersetzung nicht
verletzt. Ermittlungen ergaben, dass er bereits mehrfach wegen seiner
psychischen Erkrankung stationär im Krankenhaus aufgenommen werden
musste. Er wurde der Psychiatrie des Westpfalzklinikums zugeführt.
Gegen den 31-jährigen werden Strafverfahren wegen Widerstand und
Körperverletzung eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiautobahnstation Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.07.2019 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2174286
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKL
Stadt:
BAB 6, Enkenbach Alsenborn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fußgänger auf der Autobahn leistet Widerstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).