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Ukrainerin vorläufig festgenommen

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(ots) - Am Mittwochmorgen (24. Juli 2019) kontrollierten
Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf auf der BAB 4 eine
Ukrainerin, die als Insassin eines Reisebusses aus Polen nach
Deutschland einreiste.

Als die Fahnder die genauen Reisepläne hinterfragten, verwickelte
sich die Frau zusehends in Widersprüche.

Ermittlungen ergaben dann, dass die 51-Jährige bei einer ihrer
vorangegangenen Einreisen einer illegalen Arbeit im Pflegesektor
nachgegangen war. Auch diesmal dürfte der Grund ihrer Einreise die
Aufnahme einer unerlaubten Erwerbstätigkeit gewesen sein. Außerdem
hielt sie sich zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland bereits
drei Tage zu lange in der Europäischen Union auf.

Ukrainer mit biometrischen Pässen benötigen zwar keine Visa, um
legal in die Europäische Union einzureisen, allerdings dürfen sie
sich dann nur bis zu 90 Tage aufhalten und dürfen grundsätzlich
keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen wird der Frau ein Verstoß
gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen. Möglicherweise liegt auch
ein Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch vor.

Es folgte die Aberkennung des Reiserechts, versehen mit einem
Einreiseverbot bis Juli 2021. Inzwischen wurde die Zurückschiebung
der Ukrainerin in die Republik Polen vollzogen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_pir
www.bundespolizei.de

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Datum: 24.07.2019 - 14:58 Uhr
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