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Shisha-Bars im Blickpunkt des Zolls - Zahl steuerrechtlicher Zuwiderhandlungen weiter auf hohem Niveau

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(ots) - Bei der Kontrolle mehrerer Shisha-Bars am Abend
des 22. Juli 2019 wurden dem Stuttgarter Zoll erneut
tabaksteuerrechtliche Unregelmäßigkeiten in größerem Umfang
auffällig. Die Beamten leiteten gegen alle der vier kontrollierten
Lokalbetreiber ein Steuerstrafverfahren ein und stellten insgesamt
mehr als 40 Kilo Wasserpfeifentabak sicher. In den Bars wurde
Shisha-Tabak unter Verstoß gegen den Verpackungszwang aus Gefäßen
zwischen 250 und 1000 Gramm zum Verbrauch abgegeben. Darüber hinaus
wurde der Kleinverkaufspreis durch den portionsweisen Verkauf des
Tabaks überschritten.

Neben den Bestimmungen nach dem Tabaksteuergesetz stand auch die
Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz im Fokus
der Zöllner. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit besteht in mindestens einem Fall der Verdacht auf eine
Ordnungswidrigkeit.

Schon im vergangenen Monat wurde bei Kontrollen in Stuttgarter
Shisha-Bars rund 85 Kilo Pfeifentabak aufgrund von Verstößen gegen
den Verpackungszwang und den Kleinverkaufspreis sichergestellt.




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Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecherin
Stefanie Bernthaler
Telefon: 0711-922-2407
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 24.07.2019 - 15:15 Uhr
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