Rückführung und Inhaftierung eines deutschen Staatsangehörigen mit Bezug zur Prepper- und Reichsbürger-Szene nach Verstößen gegen das Waffengesetz in der Schweiz
(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und
des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA):
Am 22. Juli 2019 haben Schweizer Behörden einen deutschen
Staatsbürger rücküberführt. Ihm wird nach derzeitigem Stand der
Ermittlungen vorgeworfen, mindestens neun Vergehen nach dem deutschen
Waffengesetz begangen zu haben.
Die Lebensgefährtin des 41-jährigen Beschuldigten hatte einen
gerichtlichen Beschluss erwirkt, nach welchem er die gemeinsame, in
der Schweiz gelegene Wohnung sofort und dauerhaft zu verlassen habe.
Bei der Durchsetzung dieses Beschlusses fanden die Schweizer Behörden
diverse erlaubnispflichtige Waffen, Waffenteile, Munition, 2
Kilogramm Silber und Betäubungsmittel. Eine waffenrechtliche
Untersuchung durch Schweizer Behörden und das Kriminaltechnische
Institut des LKA Baden-Württemberg ergab, dass der Beschuldigte in
mindestens neun Fällen Straftatbestände nach dem Waffengesetz erfüllt
hat.
Nach Rückführung des Beschuldigten am 22.07.2019 leitete die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen den
Beschuldigten ein und ordnete dessen vorläufige Festnahme durch die
Bundespolizei an. Am 23.07.2019 übernahmen Kräfte des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg den Beschuldigten und
verbrachten diesen nach Karlsruhe, wo er dem Haftrichter vorgeführt
wurde. Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe am selben Tag Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug. Der
Beschuldigte, der in Deutschland ohne festen Wohnsitz ist, befindet
sich seitdem in Untersuchungshaft.
Presseauskünfte:
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Erster Staatsanwalt Heim
0721-9266019
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Marc Eggert
Tel. 0711-5401 2044
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Datum: 26.07.2019 - 07:49 Uhr
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