Rheinmünster - Manipulation an Roller kein Kavaliersdelikt
(ots) - Durch bauliche Veränderungen an seinem Roller
hat sich ein 60 Jahre alter Mann Anzeigen wegen Erlöschens der
Betriebserlaubnis und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingehandelt. Der
60-Jährige geriet am Donnerstagmittag auf der L 75 zwischen
Stollhofen und Rheinmünster in eine Polizeikontrolle. Bei einer
näheren Betrachtung des Gefährts stellten die Beamten des
Polizeireviers Bühl fest, dass daran unerlaubt manipuliert wurde, um
eine höhere Geschwindigkeit des Rollers zu erzielen. Weil er für das
Zweirad die nun erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen konnte,
wurde gegen den Herrn ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei technischen
Veränderungen an Fahrzeugen keineswegs um ein Kavaliersdelikt
handelt. In einem möglichen Schadensfall können von der
Fahrzeugversicherung gar Regressansprüche geltend gemacht werden.
/wo
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Datum: 26.07.2019 - 11:35 Uhr
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Rheinmünster
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