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Richtiges Verhalten bei Straßensperrungen nach Verkehrsunfällen / Motorradfahrer der Kreis Klever Polizei berichtet über Erfahrungen

ID: 2175901

(ots) - Vermutlich hat es jeder Autofahrer schon
erlebt: Man ist unterwegs und plötzlich nähert sich von hinten ein
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martins-horn. Jeder sollte wissen,
was er nun zu tun hat: Geschwindigkeit verringern, sich äußerst
rechts halten, und, wenn möglich, das eigene Fahrzeug auf den
Seitenstreifen, eine Bushaltestelle, oder eine Einmün-dung lenken.
Kennt man doch als Autofahrer und hat man ja schließlich im
Fahrschulunterricht gelernt.

"Die Bedeutung eines quergestellten Einsatzfahrzeuges mit
eingeschaltetem blauem Blinklicht scheint aber vielen Fahrzeugführern
nicht bewusst zu sein", weiß Polizeioberkommissar Michael Peters,
Mo-torradfahrer beim Verkehrsdienst der Kreis Klever Polizei, aus
Erfahrung. Die Wissenslücke zeigte sich vor wenigen Tagen (Montag,
22. Juli 2019) wieder bei dem schweren Verkehrsunfall auf der Uedemer
Straße in Weeze. Wegen des Unfalls mit sechs Verletzten musste die
Strecke für einige Zeit voll ge-sperrt werden.

Unfallstellen werden gesperrt, damit Rettungskräfte Verletzte
versorgen können, die Unfallaufnahme erfolgen kann und die
Unfallfahrzeuge, die zuvor unter Umständen die Fahrbahn blockiert
haben, ab-geschleppt werden können. Offensichtlich ist dieses
Vorgehen vielen Fahrzeugführern aber nicht be-kannt. "Beim Weezer
Unfall versuchten etliche Fahrzeugführer an meinem quergestellten
Polizeimo-torrad, bei dem das Blaulicht eingeschaltet war,
vorbeizufahren. Einige waren gar noch erbost, als sie zurückgewiesen
wurden", berichtet Michael Peters. Und er ist mit seinen
Beobachtungen nicht allein: Viele Polizisten - nicht nur im Kreis
Kleve - können davon ein Lied singen.

Darum sei es hier nochmals erklärt: Wenn ein Einsatzfahrzeug mit
eingeschaltetem Blaulicht eine Einmündung, Kreuzung oder Fahrspur
blockiert, dann ist das eine vorübergehende Streckensperrung, die




notwendig ist, um polizeiliche Maß-nahmen oder auch eine
Personenrettung durchführen zu können. Der Verkehrsteilnehmer, egal
ob Anwohner oder Ortsunkundiger auf der Durchreise, muss dann einen
anderen Weg zu seinem Ziel wählen.

Hinderlich, aber leider immer wieder zu beobachten ist auch, dass
Autofahrer im Kreuzungsbereich ihr Fahrzeug anhalten, um nach dem
Grund der Sperrung zu fragen, manchmal auch nach empfohlenen
Ausweichrouten. "Sinnvoller ist es in diesem Fall, an geeigneter
Stelle anzuhalten und z.B. über die Na-vigationsfunktion von
Mobilgeräten nach alternativen Routen zu suchen. Dann können wir ohne
Verzö-gerung unserer Arbeit nachgehen", so Polizist Michael Peters.
Und noch ein Hinweis: Das Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen von
Polizeibeamten stellt einen Verstoß gegen § 36 StVO dar und kann mit
bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg ge-ahndet werden
kann.

Unser Appell lautet daher: Bitte beachten Sie die Zeichen und
Weisungen der Polizei!




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/kleve

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Kleve, übermittelt durch news aktuell


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drucken  als PDF  an Freund senden   Halstenbek - Erfolgreicher Schlag gegen den Drogenhandel  Pressemitteilungen der Polizei für den Hochtaunuskreis vom 26.07.2019
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Datum: 26.07.2019 - 13:35 Uhr
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