Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 26.07.2019
(ots) -
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Ravensburg - Freiburg im Breisgau
Entwichener Strafgefangener
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg und das Polizeipräsidium
Konstanz fahnden seit dem heutigen Freitag öffentlich nach einem
57-jährigen Strafgefangenen. Der 57-jährige wurde durch Urteil des
Landgerichts Ravensburg vom 08.07.1997 wegen Mordes in Tateinheit mit
Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er hatte am 27.11.1996 in Bad Saulgau eine Boutique überfallen, um an
Bargeld zu gelangen und hierbei eine ihm unbekannte Verkäuferin mit
einem Messer getötet. Seit dem 27.11.1996 befand sich der Gefangene
in Untersuchungs- und anschließend daran in Strafhaft. Die
Mindestverbüßungsdauer seiner Strafe war am 28.11.2014 abgelaufen.
Seit dem Jahr 2011 verbüßte er seine Strafe in der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg im Breisgau, zuletzt als
Freigänger. Der 57-jährige war während der Dauer seiner Strafhaft als
Gefangener unauffällig, diszipliniert und im Strafvollzug ohne
Beanstandungen. Er war zuletzt zu einer Tätigkeit in einem Betrieb
außerhalb der Justizvollzugsanstalt im Rahmen des Freigangs
zugelassen. Am Dienstagabend kehrte der Strafgefangene nicht von
seinem Freigang in die JVA Freiburg im Breisgau zurück und ist
seither flüchtig. Die Ermittlungen führten bislang nicht zu der
Feststellung eines Fluchtgrundes. Eine Freilassung des Gefangenen
wäre noch in diesem Jahr zur Prüfung herangestanden.
Die Öffentlichkeitsfahndung ist im Internet unter dem folgenden
Link abrufbar:
https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/pp-konstanz-entwichener-str
afgefangener/
Staatsanwaltschaft Ravensburg, Staatsanwältin Tanja Kraemer, Tel.
0751/806-1332,
Polizeipräsidium Konstanz, Kriminalhauptkommissar Herbert Storz,
Tel. 07531/995-1015.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995 -0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 26.07.2019 - 19:41 Uhr
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